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Schutz des Ortbildes von Greifensee – nach Rekurs des Heimatschutzes neuer Gemeinderats-Entscheid

Das Bauernhaus aus dem 19. Jahrhundert an der Dorfstrasse 16 in Greifensee hat die Gemeinde samt der dazu gehörenden Freifläche gestützt auf einen Schutzvertrag kürzlich unter Denkmalschutz gestellt. Dies wurde allein dank des Zürcher Heimatschutzes (ZVH) erreicht, der gegen die Verfügung der Gemeinde, wonach das Haus aus dem kommunalen Inventar zu entlassen sei, Rekurs eingelegt hatte. Gestützt auf den Entscheid des Baurekursgerichts ist der Gemeinderat nun auf seinen ursprünglichen Entscheid zurückgekommen.

Nach zahlreichen Umbauten und Veränderungen, die in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts an dem Bauernhaus an der Dorfstrasse 16 in Greifensee vorgenommen wurden, ist das Gebäude aus dem 19. Jahrhundert zwar an sich kaum mehr ein originaler Zeuge eines Bauernhauses aus seiner Bauzeit. Doch trägt das ehemalige Bauernhaus mit seinen Fassaden und der dazu gehörigen Freifläche noch immer massgeblich zum historischen Ortsbild bei, das es zu schützen gilt. Das Grundstück liegt als Teil des Städtchens Greifensee im Bereich des Inventars schutzwürdiger Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS). Die Grünfläche ist als wichtiger Freiraum im kantonalen Inventar der Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung (KOBI) verzeichnet.

Der Gemeinderat attestierte nun dem Mehrzweckbauernhaus zwar keinen wesentlichen Eigenwert, hingegen aber einen bedeutenden Situationswert. So hielt er fest, dass das ehemalige Bauernhaus zusammen mit der zur Liegenschaft gehörenden Grünfläche die historische Siedlungserweiterung von Greifensee an der Dorfstrasse nördlich des Städtchens wesentlich mitprägt. Durch die Unterschutzstellung ist eine Überbauung der Freifläche nicht möglich, womit unter anderem der Blick auf die denkmalgeschützte Kirche von Greifensee frei bleibt.

Der Fall des Bauernhauses an der Dorfstrasse in Greifensee ist ein Beispiel dafür, dass ein Verfahren, das durch die Intervention beziehungsweise den Rekurs des Heimatschutzes eingeleitet wurde, schliesslich in einer befriedigenden vertraglichen Lösung, dem Schutzvertrag, seinen Abschluss finden kann. Der Gemeinderat von Greifensee ist auf seinen ursprünglichen Beschluss, das Haus aus dem Inventar zu entlassen, nach dem Entscheid des Baurekursgerichts zurückgekommen und hat das Haus mittels Schutzvertrags unter Schutz gestellt, so dass das Baurekursgericht das Verfahren abschreiben konnte.

(Greifensee: Gemeinderatsbeschluss vom 6. März 2023)
(BRGE III Nr. 0082/2023 vom 17. Mai 2023)
 

Info

Schutz des Ortbildes von Greifensee – nach Rekurs des Heimatschutzes neuer Gemeinderatsentscheid
Medienmitteilung vom 18. Juli 2023 

Kontakt

Prof. Martin Killias, Präsident des Zürcher Heimatschutzes
martin.killias(at)unisg.ch, 079 621 36 56