Behörden und Politik tragen Verantwortung für den gebauten Raum. Indem der Schweizer Heimatschutz auf die Gesetzgebung einwirkt und die Volksrechte nutzt, trägt er in der Politik zur Förderung der Baukultur und zum Schutz des kulturellen Erbes bei.
Mit der am 8. September 2020 eingereichten Doppelinitiative für Biodiversität und Landschaft setzt der Schweizer Heimatschutz gemeinsam mit der Stiftung Landschaftsschutz, BirdLife Schweiz und Pro Natura ein deutliches Zeichen sowohl gegen die Verbauung unserer Landschaften als auch für den Schutz unseres baukulturellen Erbes.
Die Biodiversitätsinitiative sichert Vielfalt in Natur, Landschaft und Baukultur. Dazu fordert sie mehr Geld und Fläche für Biodiversität und verankert einen stärkeren Schutz von Landschaft und baukulturellem Erbe in der Verfassung.
Mehr als ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten sind gefährdet, intakte Landschaften und baukulturelles Erbe werden zerstört. Trotzdem bauen Behörden und Politik den Natur- und Landschaftsschutz immer weiter zugunsten von kurzsichtigen Nutzungsinteressen ab. Die Biodiversitätsinitiative fordert eine Wende, bevor es zu spät ist.
Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
Stellungnahme
Wirksamere Massnahmen zugunsten von Biodiversität, Landschaft und baukulturellem Erbe gefordert
Medienmitteilung
Gegenvorschlag des Bundesrates zur Biodiversitätsinitiative: Eine unzureichende Antwort auf die Krise
Medienmitteilung
Die Landschaftsinitiative will die zunehmende Verbauung unseres Kulturlandes stoppen und dem Bauboom ausserhalb der Bauzonen klare Grenzen setzen.
Ausserhalb der Städte, Dörfer und Agglomerationen braucht es dringend freie, offene Landschaften. Doch ausgerechnet hier findet ein regelrechter Bauboom statt. Die Bautätigkeit im Nichtbaugebiet zerstückelt und zerstört unsere Landschaften zunehmend. Tiere und Pflanzen verlieren ihre Lebensgrundlage. Wir Menschen finden immer weniger Erholungsräume.
Das muss sich jetzt ändern! Die Landschaftsinitiative bremst den Bauboom und die Zersiedelung im Nichtbaugebiet und sichert naturnahe Flächen für Pflanzen und Tiere sowie das notwendige Kulturland für die einheimische Nahrungsproduktion.
Das Parlament hat im Herbst 2023 das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet am 9. Juni 2024 statt.
Informationen zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf der Website des Bundes
Die Vorlage schafft die Grundlagen, um in der Schweiz mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse zu produzieren. Anliegen, die der Schweizer Heimatschutz grundsätzlich teilt. Für den Heimatschutz, der sich auf den Schutz wertvoller Bauten und Ortsbilder konzentriert, ist vor allem die im Gesetzestext enthaltene Neufassung von Art. 18a Abs. 1 RPG von Bedeutung. Danach soll es künftig möglich sein, Solaranlagen nicht nur auf Dächern, sondern auch an Fassaden ohne Baubewilligung zu errichten. Hier gilt es die Ergebnisse der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes abzuwarten, die der Schweizer Heimatschutz kritisch begleiten wird. Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten beschloss daher nach eigehender Diskussion, keine Parole zur Abstimmung über das Stromgesetz (Mantelerlass) vom 9. Juni 2024 zu fassen.
Die Schweizer Stimmberechtigten haben 2012 in der Bundesverfassung die Deckelung der Zweitwohnungen auf maximal 20 Prozent festgeschrieben. National- und Ständerat sind den betroffenen Gemeinden sehr weit entgegen gekommen. Exemplarisch: Was vor 2012 als Wohnung gebaut worden ist, kann zur Zweitwohnung umgenutzt weiterverkauft werden – selbst in Gemeinden, deren Wohnbestand zu mehr als drei Vierteln aus Zweitwohnungen besteht. Diesen bereits grossen Spielraum wollen mehrere politische Vorstösse nochmals grosszügig ausweiten.
Durch mehrere politische Vorstösse soll das Zweitwohnungsgesetz weiter weichgespült werden. Dagegen wehrt sich der Schweizer Heimatschutz. Er fordert vielmehr, dass die vorhandenen Potenziale von Landschaft und Baukultur in Wert gesetzt werden. So stellt sich der Schweizer Heimatschutz gegen die Etablierung weiterer Anreize, um bestehende Erstwohnungen abzubrechen und grosszügiger als Zweitwohnungen neu zu erstellen. Dies ist nicht nur verfassungswidrig, sondern wirkt sich besonders in den touristischen Zentren negativ auf den Mietwohnungsmarkt für Einheimische aus.
National- und Ständerat werden deshalb aufgefordert, die Parlamentarische Initiative (20.456) abzulehnen, die die geltenden Beschränkungen in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben will. Vielmehr gefragt sind neue Anreize, die Landschaft und Baukultur als touristische Alleinstellungsmerkmale unseres Landes stärken, sowie die Förderung einer wertschöpfungsintensiveren Tourismuspolitk, die sich von überholten Geschäftsmodellen des Zweitwohnungsbaus endlich verabschiedet.
Revision des Zweitwohnungsgesetzes (Parlamentarische Initiative Candinas zum Zweitwohnungsgesetz 20.456)
Stellungnahme
Pa. Iv. Candinas zum Zweitwohnungsgesetz (20.456): Wohnraum der Ortsansässigen abbrechen, um noch mehr Zweitwohnungen zu bauen?
Medienmitteilung
Die Kulturbotschaft gilt jeweils für Förderperioden von mehreren Jahren und betrifft in erster Linie die Transferausgaben des Bundesamtes für Kultur (BAK). Am 26. Februar 2020 wurde vom Bundesrat die Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024 (Kulturbotschaft 2021–2024) verabschiedet und an das Parlament überwiesen.
Informationen zur Kulturbotschaft 2021–2024 auf der Website des Bundes
Die Mittel, die der Bund für die Restaurierung von Denkmälern und für archäologische Massnahmen einsetzt, sind seit Jahren rückläufig. Mit der Kulturbotschaft 2021–2024 werden sie zwar auf tiefstem Niveau stabilisiert, die Mittel reichen jedoch nicht, um das Schweizer Kulturerbe zu erhalten. Gemäss Bundesrat wären über 100 Millionen Franken jährlich nötig, um massgebliche Verluste des baulichen und archäologischen Erbes der Schweiz zu verhindern.
Der Schweizer Heimatschutz begrüsst, dass der Bund mit der Kulturbotschaft 2021–2024 für mehr baukulturelle Qualität bei seinen raumgreifenden Aktivitäten sorgen will. Dabei muss er jedoch weiter seiner Verantwortung für die wertvollsten Baudenkmäler der Schweiz gerecht werden.
Vernehmlassung Kulturbotschaft 2025–2028: Mehr Geld für das Miteinander von Klima- und Denkmalschutz
Medienmitteilung
Langfristige Gefährdung der wertvollsten Baudenkmäler befürchtet
Medienmitteilung
Stellungnahme zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024
Vernehmlassungsantwort
In der Interdepartementalen Strategie zur Förderung der Baukultur bündelt der Bund erstmals seine baukulturellen Tätigkeiten und setzt sich für eine nachhaltige Förderung einer hohen Baukultur ein.
Informationen zur Strategie Baukultur auf der Website des Bundes
Der Schweizer Heimatschutz hat gemeinsam mit weiteren Organisationen im Bereich der Baukultur im August 2019 Stellung zur Strategie Baukultur genommen: Nein zum weiteren Abbau beim Engagement des Bundes für die wertvollsten Baudenkmäler der Schweiz, ja zu mehr Baukultur bei den raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes.
Der Schweizer Heimatschutz steht hinter der Strategie Baukultur. Die damit eingeläutete Aufbruchstimmung über die Departemente hinweg ist sehr begrüssenswert. Um einem umfassenden Verständnis von Baukultur sowie den gesetzlichen Grundlagen des Natur- und Heimatschutzgesetzes Rechnung zu tragen, darf dabei neben der zeitgenössischen Baukultur das baukulturelle Erbe nicht vernachlässigt werden.
Die Aktualisierung des Landschaftskonzeptes Schweiz (LKS) wurde im Mai 2020 vom Bundesrat verabschiedet. Es formuliert eine kohärente Politik, legt behördenverbindlich allgemeine Ziele und Sachziele fest und schlägt Massnahmen vor. Es bildet damit die verbindliche Richtschnur für den Natur- und Landschaftsschutz bei den Bundesaufgaben.
Informationen zum Landschaftskonzept Schweiz auf der Website des Bundes
Der Schweizer Heimatschutz begrüsst das dem Landschaftskonzept zugrunde liegende umfassende Verständnis von Landschaft sehr. Nur durch eine enge Zusammenarbeit der Bundesstellen sowie mit den Kantonen, Regionen und Gemeinden in den Bereichen «Landschaft», «Natur» und «Baukultur» können längerfristig landschaftliche Qualitäten ausserhalb und innerhalb der Siedlungen erhalten und entwickelt werden.
Das Bundesinventar ISOS erfasst die wertvollsten Siedlungen der Schweiz und hat zum Ziel, deren baukulturelle Qualitäten für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Seine rechtliche Grundlage ist die Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS). Im November 2018 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Totalrevision der VISOS eröffnet. Am 13. November 2019 hat der Bundesrat die Totalrevision der VISOS gutgeheissen.
Die VISOS wird an die beiden Schwesterverordnungen – Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN) und Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) – angeglichen. Neu werden die massgebenden Grundsätze der ins ISOS aufzunehmenden Objekte sowie die entsprechenden methodischen Prinzipien auf Verordnungsstufe geregelt. Ziel ist es, die Rechtssicherheit für Kantone und Gemeinden zu erhöhen.
Informationen zur Totalrevision der VISOS auf der Website des Bundes
Der Schweizer Heimatschutz begrüsst die Initiative zur Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS). Sie bringt eine willkommene Kodifikation der Rechtsprechung, die sich vor allem nach 2009 stark entwickelt hat, und in diesem Zusammenhang auch sehr viel Klarstellung und Transparenz. Durch die präzisere Umschreibung der Kriterien und Inhalte wird die Sichtbarkeit des ISOS erhöht.
Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS)
Vernehmlassungsantwort
Die Agenda 2030 ist eine der wichtigsten internationalen Vereinbarungen, die im vergangenen Jahrzehnt abgeschlossen wurden. 2015 von der UNO verabschiedet, soll sie das Handeln in allen Bereichen des menschlichen Lebens so verändern, dass die Welt im Jahr 2030 nachhaltiger und gerechter ist. Dazu richtet sich die Agenda 2030 an 17 Oberzielen (Sustainable Development Goals, SDGs) aus. Die Strategie Nachhaltige Entwicklung der Schweiz (SNE) soll diese Agenda nun so in der Schweiz einführen, dass deren Ziele bis 2030 erreicht werden.
Informationen zur Strategie Nachhaltige Entwicklung auf der Website des Bundes
Der Schweizer Heimatschutz begrüsst im Grundsatz den Entwurf zur Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE). Er bemängelt jedoch, dass die Strategie qualitativen und baukulturellen Aspekten wenig Beachtung schenkt. Eine Schwäche, zumal eine hohe Baukultur einen gewichtigen Beitrag an eine nachhaltige räumliche Entwicklung der Schweiz leistet.
Die beiden parlamentarischen Initiativen «Verdichtung ermöglichen. Widersprüche und Zielkonflikte aufgrund des ISOS ausschliessen» (eingereicht am 15. Dezember 2017 vom Zürcher Nationalrat Gregor Rutz) und «Verdichtung ermöglichen. Beim Isos Schwerpunkte setzen» (eingereicht am 15. Dezember 2017 vom ehemaligen Zürcher Nationalrat Hans Egloff) verlangen Ausnahmen vorzusehen, damit von der ungeschmälerten Erhaltung im Sinne des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) abgewichen werden kann, wenn ihr öffentliche Interessen entgegenstehen. Dabei steht die Verdichtung der Siedlungsfläche nach innen im Vordergrund.
Der Schweizer Heimatschutz engagiert sich für die Abschreibung der beiden parlamentarischen Initiativen.
Die vom Walliser Nationalrat Sidney Kamerzin am 10. Juni 2020 eingereichte parlamentarische Initiative «Energiewende unterstützen, indem der Bau von Infrastrukturen zur Produktion erneuerbarer Energie vereinfacht und beschleunigt wird» fordert de facto, dass die Bundesinventare gemäss Natur- und Heimatschutzgesetzt (so auch das ISOS) in der allgemeinen Interessenabwägung gegenüber dem Ausbau der erneuerbaren Energien als untergeordnet eingestuft werden sollen.
Der Schweizer Heimatschutz engagiert sich für die Abschreibung der parlamentarischen Initiative.
Die am 14. März 2019 vom Walliser Nationalrat Philipp Matthias Bregy eingereichte parlamentarische Initiative «Kein ‹David gegen Goliath› beim Verbandsbeschwerderecht» will eine Teileinschränkung des Verbandsbeschwerderechtes innerhalb der Bauzonen erwirken.
Der Schweizer Heimatschutz engagiert sich gemeinsam mit Alliance Patrimoine und den Umweltverbänden in der politischen Arbeit bei der Bekämpfung des Vorstosses.
Alliance Patrimoine ist ein Zusammenschluss der vier Organisationen Archäologie Schweiz, Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte, Nationale Informationsstelle zum Kulturerbe sowie Schweizer Heimatschutz. Alliance Patrimoine vertritt deren Interessen gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik. Sie erarbeitet im Dialog mit anderen Interessengruppen zukunftsträchtige Lösungen.