Medienmitteilung

Erhalt des Gewerbegebäudes Luzern als Bekenntnis zur Baukultur der Moderne

Die Vereinbarung der CSS mit den Schutz- und Planerverbänden führt zum Erhalt eines einzigartigen Pionierbaus der Moderne, deren Geist die CSS als eine der grössten Versicherungsgesellschaften der Schweiz verkörpert. Der Entscheid der CSS mittels Architekturwettbewerb den Ausbau ihres Hauptsitzes mit Integration des Gewerbegebäudes zu planen und dadurch ein ausserordentlichen Pionierbau der Moderne zu erhalten ist zu würdigen.

Nach rund zwanzig Jahren Engagement zahlreicher Verbände und zwei Petitionen ist das nicht selbstverständlich. Mit viel Aufwand seitens der CSS und der Verbände hat man gute Lösung gefunden, die für weitere Grossprojekte in der Stadt Luzern allenfalls künftig eine Musterlösung darstellen kann.

Der Innerschweizer Heimatschutz (IHS) dankt an dieser Stelle auch den Verbänden SIA, BSA und SWB für die ideelle und materielle Unterstützung, die gemeinsam auch zur Gründung der «IG Baukultur der Moderne Zentralschweiz» vor fünf Jahren geführt hat. Deren Ziel ist es, auch der modernen Architektur der vergangenen siebzig Jahre als Baukulturgut Nachachtung zu verschaffen.

Die heutigen Entwicklungen erfordern, dass erneuert, umgestaltet und weiterhin gebaut werden kann. Im vorliegenden Fall war aufgrund des Bundesgerichtsurteils vom November 2021 gegenwärtig keine ausreichende Rechtssicherheit für eine Planung gegeben. Eine solche impliziert, dass ein Gemeinwesen in der Nutzungsplanung jene Gebäude bezeichnet, die mit Schutzzielen ausgewiesen sind (im Fall des Gewerbegebäudes gar mit dem höchsten). Eine Behörde kann dies nicht einfach missachten. Für Bauherrschaften, Investoren und Eigentümer hat das nämlich Konsequenzen. Der Kanton ist künftig gefordert, die Nutzungspläne genauer zu prüfen. Bei Unterschutzstellungsentscheiden dürfen zudem rein ökonomische Argumente nicht im Vordergrund stehen. Geltendes Bundesrecht lässt dies nicht zu. Es könnte ein Gemeinwesen sonst gar nichts mehr unter Schutz stellen.

Informationen

Rainer Heublein, Präsident Kantonalsektion Luzern
Innerschweizer Heimatschutz (IHS)
rainer.heublein(at)innerschweizer-heimatschutz.ch
041 566 56 55

Medienmitteilung

Gewerbegebäude Luzern – Einigung der CSS mit den Verbänden
Medienmitteilung vom 5.10.2022