Medienmitteilung

Solaranlagen: Die gebaute Umwelt mit Sorgfalt gestalten

Der Solarenergie gehört die Zukunft. Ohne sie können die Ziele der nationalen Energiestrategie nicht erreicht werden. Die Förderung der Solarenergie darf jedoch nicht leichtfertig Werte zerstören, die unsere Vergangenheit und Identität in sich tragen. Zum Schutz der wertvollen Baudenkmäler und Ortsbilder sind sowohl eine gezielte Förderung auf die grössten brachliegenden Potenziale als auch eine Abkehr vom Giesskannenprinzip notwendig.

Die Nutzung der Solarenergie ist ein wesentlicher Pfeiler der Energiewende. Sie wirkt zugleich auf die Gestaltung und Wahrnehmung von Einzelbauten, Siedlungen und Landschaften ein. Die Dringlichkeit der Aufgabe entbindet nicht von der Pflicht, sorgfältig zu handeln.

Sechs Thesen zum Umgang mit Solaranlagen

1. Solaranlagen sind ein Element der Energiewende: Die intensivere Nutzung von Solarenergie trägt wesentlich zum Erreichen des Netto-Null-Zieles bei. Die Opportunitäten sind dort am höchsten, wo die Potentiale am grössten und andere öffentliche Interessen gering sind. Neben dem Ausbau der Nutzung von erneuerbaren Energien spielt die Reduktion des Energieverbrauchs eine zentrale Rolle.

2. Planung und Bau von Solaranlagen sind baukulturelle Akte: Die starke Zunahme von Solaranlagen verändert Einzelbauten, Ensembles, Ortsbilder und Landschaften markant. Je mehr Anlagen entstehen, desto wichtiger wird ihre gestalterische Qualität. Eine Solaranlage ist nicht nur ein Kraftwerk, sondern ebenso wahrnehmbarer Bestandteil eines Gebäudes sowie der Siedlungs- und Landschaftsbilder.

3. Der Erfolg der Energiewende hängt nicht vom Schutz der Baudenkmäler ab: Rund 5–10% der Gebäude in der Schweiz gelten als schützenswert. Auf ihnen besteht eine Bewilligungspflicht, die zu einer Interessenabwägung zwischen Nutzungspotential und denkmal- sowie ortsbildpflegerischen Anliegen führt. Das Gesamtpotential an nutzbaren erneuerbaren Energien in der Schweiz wird durch diese Qualitätssicherung um weit weniger als 2% reduziert.

4. Die Bewilligungspflicht sichert Qualität: Für Solaranlagen in wertvollen Siedlungsbildern und auf entsprechenden Einzelobjekten gilt die Bewilligungspflicht. Die vom Bund festgelegten Kriterien, wo und wann weiterhin Bewilligungen nötig sind, geben Minimalstandards vor. Die Kantone müssen zusätzlich festlegen, wo ein Bewilligungsverfahren zur Qualitätssicherung und zur Vermeidung von Fehlplanungen nötig ist. Bei Solaranlagen auf Fassaden gilt dies noch stärker als auf Dächern.

5. Intensiver Ausbau an den richtigen Standorten: Gut eingepasste Solaranlagen sind dann optimal angelegt, wenn sie weder das Ortsbild noch die Landschaft stören. Bei der Standortwahl sind öffentliche Interessen wie der Landschafts-, Ortsbild- und Denkmalschutz zu berücksichtigen.

6. Die grössten Potenziale nutzen und gute Lösungen für Baudenkmäler unterstützen: Der massive Ausbau der Solarenergie beginnt bei der Aktivierung der grössten Potenziale in Gebieten, die heute bereits stark beeinträchtigt sind, und wo wenig andere öffentliche Interessen dem Ausbau entgegenstehen. Zur besseren Vereinbarung mit Schutzanliegen braucht es zudem Anreize, um gangbare Lösungen bei Interessenskonflikten zu finden.

Das Positionspapier «Solaranlagen: Die gebaute Umwelt mit Sorgfalt gestalten», wurde durch die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten des Schweizer Heimatschutzes am 18. November 2023 verabschiedet.

Positionspapier

Solaranlagen: Die gebaute Umwelt mit Sorgfalt gestalten
Positionspapier des Schweizer Heimatschutzes, November 2023

Kontakt

Martin Killias, Präsident Schweizer Heimatschutz,
T 079 621 36 56, martin.killias(at)heimatschutz.ch

Stefan Kunz, Geschäftsführer Schweizer Heimatschutz,
T 079 631 34 67, stefan.kunz(at)heimatschutz.ch