Medienmitteilung

Rückzug der Landschaftsinitiative

Das Initiativkomitee der Landschaftsinitiative hat sich für deren bedingten Rückzug entschieden. Dank dem Druck der Initiative hat das Parlament eines ihrer Hauptziele ins Raumplanungsgesetz aufgenommen: die Stabilisierung des Bodenverbrauchs ausserhalb der Bauzonen. Allerdings kamen u.a. mit den «Sonderzonen» auch neue Ausnahmen ins Gesetz, welchen die Initiant/innen sehr kritisch gegenüberstehen. Sie halten aber fest, dass Kantone nur dann solche Zonen ausscheiden dürfen, wenn Biodiversität, Baukultur und Landschaft davon profitieren. Die Träger- und Partnerorganisationen der Initiative werden die Umsetzung des RPG2 nun sehr genau verfolgen und die Einhaltung der Ziele und Bedingungen einfordern.

Das Initiativkomitee hat das vom Parlament Ende September verabschiedete revidierte Raumplanungsgesetz (RPG2) als indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative eingehend geprüft und sich mit grosser Mehrheit für den bedingten Rückzug der Initiative entschieden.

Positiver Einfluss der Initiative

Die Landschaftsinitiative wurde 2019 lanciert und 2020 eingereicht, nachdem sich zwischen 2014 und 2019 alle Vorschläge zur Revision des Raumplanungsgesetzes als untauglich erwiesen hatten und in Sackgassen endeten. Die Initiative will das uferlose Bauen im Nichtbaugebiet stoppen. Die Vorschläge der Landschaftsinitiative haben verhindert, dass das Parlament das Gesetz für das Bauen ausserhalb der Bauzone ohne Qualitätskriterien und griffige Mengenbegrenzung weiter öffnet.

Wesentliche Punkte der Initiative aufgenommen

Die Landschaftsinitiative hat eine erste Analyse durchgeführt, wie weit das RPG2 den Forderungen der Initiative entspricht und wie es im Vergleich zum heute geltenden Recht wirken wird.

Das RPG2 übernimmt das zentrale Anliegen der Initiative: ein Stabilisierungsziel für die Anzahl der Bauten im Nichtbaugebiet und zusätzlich für die Bodenversiegelung in der Landwirtschaftszone (sofern nicht landwirtschaftlich oder touristisch bedingt). Die Umsetzung dieser Ziele ist analog zum RPG1 geregelt, also wie in der Bauzone.

Die neu verankerten kantonalen Sonderzonen stellen zwar eigentliche «black boxes» dar, da ihre Auswirkungen auf die Landschaft stark von den Richtlinien des Bundes abhängig sein werden. Die Hürden für die Einführung solcher Zonen sind allerdings hoch, und es gelten erstmals Qualitätskriterien im Sinne der Verbesserung der «Gesamtsituation». Diese beinhaltet neben der Aufwertung der Siedlungsstruktur, Kulturland und Landschaft erstmals auch Biodiversität und Baukultur als Kriterien für die Richt- und Nutzungsplanung.

Ebenfalls wesentlich ist der Zeitfaktor: Das Gesetz kann deutlich schneller umgesetzt werden als eine Verfassungsinitiative mit anschliessendem Gesetzgebungsprozess.

Aktive Begleitung der Umsetzung

Das RPG2 enthält auch kritische Punkte, deren Auswirkungen stark vom
Umsetzungsprozess abhängen.

Dies betrifft insbesondere die erwähnten Sonderzonen, dort vor allem mehr Möglichkeiten, ehemalige landwirtschaftliche Gebäude als Wohnungen umzunutzen sowie die Erlaubnis, ältere Hotels und Gastbetriebe ausserhalb der Bauzonen zu ersetzen und zu vergrössern.

Die Anwendung dieser Bestimmungen wird entscheiden, wie das ausufernde Bauen im Nichtbaugebiet begrenzt werden kann. Deshalb beendet die Trägerschaft der Landschaftsinitiative ihre Arbeit mit dem Rückzug keineswegs, sondern organisiert sich neu, um die Umsetzung des RPG2 kritisch zu begleiten und nötigenfalls auch politisch wieder aktiv zu werden.

 

Zitat: Martin Killias, Präsident des Schweizer Heimatschutzes

«Der Schweizer Heimatschutz hat sich mit der Landschaftsinitiative stark engagiert, um den Wert des kulturellen Erbes in unserer Landschaft anzuerkennen und zu schützen. Es ist sehr wichtig, dass Baukultur nun erstmals als Qualitätskriterium im Raumplanungsgesetz figuriert. Wir werden auch jene Teile des RPG2 genau überwachen, die uns Sorge bereiten – etwa die Gefahr der vermehrten Umnutzung von Ställen zu Ferienhäusern. Das RPG2 darf auch nicht dazu führen, dass erhaltenswerte, für das Landschaftsbild charakteristische kleinere Bauten abgerissen werden, um Neubauten zu rechtfertigen.»

Info

Rückzug der Landschaftsinitiative: Initiativkomitee setzt auf eine strenge Umsetzung des Raumplanungsgesetzes (RPG2)
Medienmitteilung vom 19. Oktober 2023

Kontakt

Trägerverein Landschaftsinitiative und Pro Natura:
Urs Leugger-Eggimann, Geschäftsleiter Pro Natura, Präsident Trägerverein, Tel. 079 509 35 49

Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: Raimund Rodewald, Geschäftsleiter, Tel. 079 133 16 39

Geschäftsleiterin Landschaftsinitiative: Elena Strozzi, Tel. 079 555 33 79