Medienmitteilung

Nein zur Teilabschaffung des Beschwerderechts

Das Verbandsbeschwerderecht ist ein breit anerkanntes Instrument der Umwelt-, Natur- und Heimatschutzpolitik der Schweiz. Die Parlamentarische Initiative Bregy 19.409 will dieses Recht beschneiden – und schafft damit unnötig Rechtsunsicherheit beim Bauen. Der Schweizer Heimatschutz lehnt die Revision ab.

Mittels der angestrebten Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes soll das Beschwerderecht bei Wohnbauten mit einer Geschossfläche von weniger als 400 m2 aufgehoben werden. Das Verbandsbeschwerderecht (VBR) ist heute innerhalb der Bauzonen in eingeschränktem Rahmen auch bei Bauvorhaben zulässig, die nicht der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflicht unterliegen. Heute greift das VBR beispielsweise bei Baubewilligungsverfahren von «kleineren» Vorhaben innerhalb von Bauzonen, wenn die planungsrechtlich zugrunde liegende Bauzone nicht dem aktuellen Raumplanungsgesetz entspricht und eine Rückzonung angezeigt wäre. 

Die Teilrevision bringt eine rechtsstaatlich irritierende und sachliche willkürliche Auftrennung in kleinere und grössere Bauprojekte mit sich. Die Fläche von 400 m2 entspricht einem Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen. Die meisten der Projekte, die Ortsbilder und geschützte Bauten beeinträchtigen, erreichen diese Grösse nicht. Entsprechend können die Auswirkungen auf das baukulturelle Erbe beträchtlich sein.

Die Umweltverbände pflegen einen sorgfältigen Umgang mit dem VBR. Die von den Bundesbehörden erhobene Statistik zeigt, dass mit durchschnittlich 68 Fällen pro Jahr (5-Jahres-Schnitt) die Zahl der Beschwerdefälle gering, die Erfolgsquote hingegen hoch ist. Der Schweizer Heimatschutz wehrt sich dezidiert gegen diese Teilabschaffung des VBR, welches in der Volksabstimmung vom 30. November 2008 mit 66 Prozent der Stimmen deutlich vom Volk bestätigt wurde.

Kontakt

Stefan Kunz, Geschäftsführer Schweizer Heimatschutz, 
T 079 631 34 67, stefan.kunz(at)heimatschutz.ch

Info

Vernehmlassung Parlamentarische Initiative Bregy 19.409: Nein zur Teilabschaffung des Beschwerderechts
Medienmitteilung vom 4. Juli 2023