Medienmitteilung

Die Landschaftsinitiative begrüsst die Verbesserungen im RPG2

Der Nationalrat hat heute die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) betreffend das Bauen ausserhalb der Bauzonen beraten. Sie soll als Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative gelten. Deren Trägerschaft ist über die Beschlüsse grossmehrheitlich erfreut. Sie begrüsst namentlich die Bestätigung der Stabilisierungsziele und den Verzicht auf weitere erleichterte Umnutzungsmöglichkeiten von landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden zu Wohnzwecken. Nun muss der Ständerat die Beschlüsse noch bestätigen. Dann ist der Weg frei für den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative.

Der Nationalrat hat in seiner heutigen Beratung des Raumplanungsgesetzes (RPG2) das vom Ständerat eingeführte doppelte Stabilisierungsziel zu Gebäuden und Bodenversiegelung bestätigt und zudem wesentliche Verbesserungen und Klärungen in die Vorlage des Ständerats eingebracht.

Die Landschaftsinitiative begrüsst, dass mit dem Stabilisierungsziel die Zahl der Gebäude ausserhalb der Bauzonen und die versiegelte Fläche endlich nicht mehr wesentlich zunehmen dürfen. Ebenso begrüsst sie die Umsetzung der Ziele über die kantonalen Richtpläne, die Weiterführung des Mehrwertausgleichs und die Einführung einer Abbruchprämie für ungenutzte Gebäude im Nichtbaugebiet.

Erfreut ist die Landschaftsinitiative besonders auch darüber, dass die vom Ständerat vorgesehene Kompetenz der Kantone für die erleichterte Umnutzung von Ställen und Scheunen in (Ferien-)Wohnungen im Nationalrat keine Mehrheit fand. Sie hätte quasi neue Bauzonen ausserhalb des Baugebiets ermöglicht und damit dem Stabilisierungsziel diametral widersprochen. Dasselbe gilt für eine neue Ausnahme für angebaute Ökonomiegebäude, welche in der Kommission noch eine hauchdünne Mehrheit gefunden hatte, nun aber deutlich abgelehnt wurde: Bauernhäuser mit Annexgebäuden sollen auch weiterhin nur moderat für Wohnzwecke umgenutzt werden können.

Zu bedauern ist aus Sicht der Landschaftsinitiative, dass mit einer Stimme Unterschied ein Antrag von Nationalrat Regazzi durchkam, welcher im Umgang mit schützenswerten Bauten zu Unsicherheiten führt.

Der Ständerat muss nun auf die meistens sehr klaren Entscheide des Nationalrats reagieren, die übrigens im Grossen und Ganzen der Mehrheit der Ständeratskommission entsprechen.

Kontakt

Schweizer Heimatschutz: Patrick Schoeck, Leiter Baukultur
T 079 758 50 60, patrick.schoeck(at)heimatschutz.ch

Kampagnenverantwortliche Landschaftsinitiative:
Elena Strozzi, Tel. 079 555 33 79

Website

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