Die Kommission bekennt sich zu den Stabilisierungszielen bezüglich der Anzahl Gebäude und der versiegelten Fläche ausserhalb der Bauzonen. Diese Ziele und deren Umsetzung sind entscheidend für Landschaftsschutz, Baukultur und Biodiversität. Damit übernimmt die UREK-N wie der Ständerat das wichtigste Anliegen der Landschaftsinitiative, wenngleich in abgeschwächter Form. Die Landschaftsinitiative begrüsst auch, dass die Kommission neue und weitergehende Ausnahmebestimmungen ablehnt, etwa im Artikel 16a betreffend zonenfremde Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone.
Im Gegensatz zum Ständerat hat die UREK-N in ihrer März-Sitzung die weitgehende Umnutzung schlecht erschlossener Landwirtschaftsgebäude in (Ferien-)Wohnungen abgelehnt, indem sie Art. 8c 1bis strich. Die Landschaftsinitiative begrüsst weitere Beschränkungen des “Gebietsansatzes”. Es ist auch erfreulich, dass die Kommission in Artikel 24bis anstrebt, dass die Standorte für Infrastrukturanlagen ausserhalb der Bauzonen gebündelt werden sollen.
Enttäuschend ist hingegen, dass sich bei Artikel 24quater die Kommissionsmehrheit gegen föderalistische Möglichkeiten zum Landschafts- und Kulturlandschutz ausgesprochen hat.
Dass die Kommission diese Fassung ohne Gegenstimme verabschiedet hat, ist ein gutes Zeichen. Einige Punkte bleiben aber nach Abschluss der Kommissionsarbeit noch offen und können aufgrund der Medienmitteilung nicht abschliessend beurteilt werden.
Die Initiative appelliert an den Nationalrat, die knappen Kommissionsentscheide im Sinne von Natur, Landschaft und Kulturland umzusetzen. Kritische Fragen stellen sich z.B. noch zu Artikel 37a Abs. 2 zu weiteren Ausnahmen betreffend Abriss, Wiederaufbau und Erweiterung von Beherbergungsbetrieben ausserhalb der Bauzonen.
«Die Beschlüsse der UREK-N sind gegenüber der Fassung des Ständerats ein deutlicher Fortschritt. Wenn die Vorschläge der Kommissionsmehrheit bis zur Schlussabstimmung Bestand haben, bringt das revidierte Gesetz mit seinen Stabilisierungszielen inklusive deren griffiger Umsetzung Verbesserungen für die Landschaft, den Kulturlandschutz, die Baukultur und die Biodiversität.», sagt Elena Strozzi, Geschäftsleiterin des Trägervereins Landschaftsinitiative.
Die Einzelheiten der Kommissionsarbeit sind noch nicht bekannt. Die Initiantinnen und Initianten werden das RPG2 insgesamt beurteilen, sobald der Gesetzestext mit den Entscheiden der UREK-N vorliegt. Die Landschaftsinitiative wird die Debatte im Nationalrat und die entscheidende Differenzbereinigung genau mitverfolgen. Wenn der Nationalrat die bisher bekannten Vorschläge seiner Kommission ohne wesentliche Abstriche übernimmt, geht dieser Kompromiss zur Erreichung der Ziele der Landschaftsinitiative in die richtige Richtung.
Schweizer Heimatschutz: Patrick Schoeck, Leiter Baukultur
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Kampagnenverantwortliche Landschaftsinitiative:
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