Medienmitteilung

Bäderquartier Baden (AG): Archäologische Entdeckungen

Beim Bau des neuen Thermalbads im Bäderquartier in Baden kamen erneut sensationelle historische Funde aus der Römerzeit zum Vorschein. Der Schweizer Heimatschutz fordert mit sofortiger Wirkung den Abbruch und/oder jede Beeinträchtigung der archäologischen Entdeckungen von europäischem Rang zu verbieten und ein Fachgutachten in Auftrag zu geben.

Vor wenigen Tagen wurden in Baden ein Altar und ein Badebecken des «Freibads» aus römischer Zeit entdeckt, die ähnlich gut erhalten sind wie das vor mehreren Wochen zutage getretene «Verenabad». Freigelegt wurden auch bisher unbekannte und noch nicht genauer datierbare Konstruktionen in Verbindung mit dem «Heissen Stein», der Hauptquelle Badens. 

Es ist offenbar nicht vorgesehen, diesen neuen Schatz aus der Römerzeit zu sichern. Im Gegenteil droht eine massive Beeinträchtigung des Fundes durch vorgesehene Leitungsbauten, die das Bad gleich mehrfach durchschneiden werden. Auch die Freilegung und vollständige Erforschung ist nicht gesichert – wie sie in Avenches (Aventicum), Kaiseraugst (Augusta raurica), Windisch (Vindonissa) oder vergleichbaren römischen Stätten selbstverständlich wäre. 

Beim römischen «Verenabad» war die Sorge um die Erhaltbarkeit der Konstruktion eine wichtige Rechtfertigung, um das Ganze wieder zu-zuschütten und damit der Öffentlichkeit zu entziehen. Beim «Freibad» ist nicht einmal die ungeschmälerte Erhaltung unter Boden gesichert.
Es fehlt auf breiterer Basis der Respekt vor grossartigen, zweitausend-jährigen architektonischen und kulturellen Leistungen. Der Schweizer Heimatschutz fordert die direkt betroffenen kantonalen und kommunalen Behörden auf, ihre Verantwortung gegenüber diesen einzigartigen Funden wahrzunehmen.

Eine gründliche Abklärung der Ist-Situation sowie das Aufzeigen von Varianten für mögliche Lösungen, die auch eine andere Führung der Infrastrukturleitungen einbezieht, ist zentral. 
Der Schweizer Heimatschutz hat deshalb, gestützt auf das Natur- und Heimatschutzgesetz, bei den zuständigen Bundesbehörden beantragt,
1. superprovisorisch und mit sofortiger Wirkung den Abbruch und/oder jede Beeinträchtigung des genannten Baudenkmals zu verbieten,
2. die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege mit einem Gutachten über die Bedeutung der in Baden neu entdeckten archäologischen Funde zu beauftragen. 
3. in Abstimmung mit den Behörden der Stadt Baden und des Kantons Aargau sowie der Bauherrschaft zu prüfen, ob und wie die gesamte Anlage oder einzelne Teile davon erhalten und für die Öffentlichkeit allenfalls sichtbar gemacht werden können.

 

Auskünfte und Fragen

Martin Killias, Präsident Schweizer Heimatschutz,
martin.killias(at)heimatschutz.ch / T 079 621 36 56

Auskünfte und Fragen

Stefan Kunz, Geschäftsführer Schweizer Heimatschutz,
stefan.kunz(at)heimatschutz.ch / T 079 631 34 67

Medienmitteilung

Bäderquartier Baden (AG): Archäologische Entdeckungen dürfen nicht beeinträchtigt werden
Medienmitteilung vom 9. November 2020