Raum- und Landschaftsplanung

2. Revisionsetappe Raumplanungsgesetz verfrüht und mit noch zu wenig Substanz

Die erfolgte 1. Revision des Raumplanungsgesetzes zwingt die Kantone und Gemeinden, Wege zu finden, wie eine bauliche Verdichtung sorgfältig und mit Qualität erreicht werden kann. Die Herausforderungen sind immens, die personellen Ressourcen oft bescheiden. Der Vorschlag des Bundes, heute eine 2. Revisionsetappe an die Hand zu nehmen, kommt jedoch zu früh und ist zudem stark verbesserungsfähig.

Die Schweizer Stimmberechtigten haben 2013 entschieden, dass die Zersiedelung in der Schweiz gebremst werden soll. Für die grosse Mehrzahl der Kantone und Gemeinden bedeutet dies eine vollständige Umkehr der bestehenden Planungsgrundsätze.
Dieser bisher einmalige Wandel der Raumplanung braucht Zeit und bindet Ressourcen in den Verwaltungen und Planungsbüros. Verdichtung braucht neue, sorgfältig erarbeitete Grundlagen wie Inventare sowie präzise Vorstellungen über die gewünschten und ungewünschten Veränderungen im Siedlungsbild.
Es ist richtig, dass der Bund die Revision des Raumplanungsgesetztes weiter vorantreibt. Umfang, Stossrichtung und Substanz des präsentieren Vorschlages überzeugen jedoch nicht und sind substanziell verbesserungsfähig. Der Schweizer Heimatschutz wünscht sich daher, dass die Zeit genutzt wird, um das Gesetz strukturell zu prüfen. Das Ziel lautet: eine möglichst hohe Planungsqualität für eine lebenswerte Schweiz bei einem möglichst geringen administrativen Aufwand.

Auch ohne eine 2. Revision des Raumplanungsgesetzes muss der Bund sein Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) endlich stärken. Diese umfassende Untersuchung und Aufnahme ist eines der wertvollsten schweizweit greifbaren Instrumente zur qualitätsvollen Siedlungsentwicklung. Dass diese wichtigen Grundlagen teilweise seit den 1970er Jahren nicht mehr aktualisiert wurden, ist ein unhaltbarer Zustand.

Für weitere Auskünfte und Fragen
Schweizer Heimatschutz, Patrick Schoeck, 044 254 57 07