Sektionen

Stadt Zürich will Bundesinventar ISOS ernst nehmen

Die Stadt Zürich will das Bundesinventar ISOS ernst nehmen und hat in einem aktuellen Vergleich mit dem Heimatschutz eine einvernehmliche Lösung gefunden. Der Schweizer Heimatschutz sieht dies als deutliches Zeichen, dass die wiederholten massiven politischen Angriffe im eidgenössischen Parlament auf das Bundesinventar und die Ortsbildpflege ungerechtfertigt und sachlich falsch sind.

Das Bundesinventar ISOS benennt die schützenswerten Ortsbilder der Schweiz und hält fest, wo welche baulichen Qualitäten vorhanden sind. Damit leistet das Bundesinventar einen wichtigen Beitrag an die nötige Diskussion über Chancen und Herausforderungen der baulichen Verdichtung.

Der Schweizer Heimatschutz begrüsst ausserordentlich, dass die Stadt Zürich künftig das Bundesinventar ISOS stärker als Grundlage für ihre Planungen berücksichtigt. Ermöglicht hat dies eine mit Augenmass ausgehandelte Vereinbarung zwischen der Stadt Zürich und dem Zürcher bzw. dem Schweizer Heimatschutz.  Die Zürcher Vereinbarung zum ISOS besitzt nationalen Leuchtturmcharakter: Verschiedene massive politische Angriffe auf das Bundesinventar aus dem eidgenössischen Parlament haben sich ausdrücklich auf die Nichtvereinbarkeit des ISOS mit den Wachstumszielen der Stadt Zürich bezogen. Die mit der Stadt Zürich getroffene Vereinbarung zeigt, dass diese Angriffe ebenso ungerechtfertigt wie unsachgemäss sind.

 

Aktuelle Stellungnahme des Bundesrats
In seinem Bericht vom 17. Januar 2018 in Erfüllung des Postulats «Schweizer Ortsbilder erhalten» von Kurt Fluri (FDP SO) hält der Bundesrat fest: «Die Entwicklung der gebauten Landschaft Schweiz darf nicht zu einem Verlust des kulturellen Erbes und einer Minderung von Kultur- und Naturwerten führen. Die aktuellen bundesrechtlichen Regelungen und Instrumente zum Schutz von Ortsbildern im engeren und von Natur- und Heimatschutz im weiteren Sinn ermöglichen die Umsetzung der qualitätsvollen Siedlungsentwicklung nach innen als strategisches Ziel der Raumentwicklung.» 

Zur Erreichung der energiepolitischen Ziele wurden im Rahmen der Revision des Energiegesetzes bereits weitreichende Anpassungen unternommen. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit in einer weitergehenden grundsätzlichen Überprüfung oder Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, Schutzbestimmungen und Verfahren des Natur- und Heimatschutzes, die nicht zu einer Verbesserung, sondern im Gegenteil zu einer Schwächung des Ortsbildschutzes führen würden. 

Das bestehende Regelwerk garantiert heute einen schweizweiten Standard zur Erreichung einer zielführenden Balance von Erhaltung des kulturellen Erbes und Nutzungsinteressen. 

Eine Revision der Gesetzgebung mit einem Abbau des aktuellen Schutzniveaus hätte weitreichende negative Folgen für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft Sie ist daher aus Sicht des Schweizer Heimatschutzes unmissverständlich abzulehnen.
 

Für Rückfragen:
Schweizer Heimatschutz
Adrian Schmid, Geschäftsführer 076 342 39 51