Die Umwelt-, Natur- und Heimatschutzverbände informieren jährlich über die Anwendung des Verbandsbeschwerderechtes. Meldepflichtig sind gegenüber dem Bundesamt für Umwelt Beschwerden, nicht aber Einsprachen.
2020 hat der Schweizer Heimatschutz mit seinen Sektionen 21 (2019: 8) Beschwerdefälle abschlossen. Davon wurden 8 Beschwerden gutgeheissen, 2 teilweise gutgeheissen und 5 abgelehnt. 5 konnten aufgrund einer Vereinbarung zurückgezogen werden, eine weitere Beschwerde wurde durch Rückzug des Projektes gegenstandslos.
Damit bestätigt sich, dass der Schweizer Heimatschutz mit seinen Sektionen einen achtsamen Umgang mit dem Verbandbeschwerderecht pflegt. Zusätzlich führten die Bauberatungen sowie Verhandlungen des Schweizer Heimatschutzes und seiner Sektionen oft zu gütlichen Einigungen und Verbesserungen, ohne dass die Gerichte bemüht werden mussten.
Der Rechtsdienst des Schweizer Heimatschutzes hat sich als Instrument der sorgfältigen Vorabklärung bestätigt. Kurzgutachten für die Geschäftsstelle des Schweizer Heimatschutzes sowie für Fälle einzelner Sektionen ermöglichten einen raschen und fundierten Positionsbezug.