Medienmitteilung
Medienmitteilung des Trägervereins der Biodiversitätsinitiative: Rückschlag für die Schweizer Baukultur

Rückschlag für die Schweizer Baukultur

Die UREK-S hat die Motion Baukultur heute abgelehnt. Die Motion verlangt, die Förderung einer hohen Baukultur im Rahmen der Kulturbotschaft gesetzlich zu verankern und nimmt damit ein wichtiges Anliegen der Initiant:innen der Biodiversitätsinitiative auf. Die Ständeratskommission erteilt nun diesem Beschluss des Nationalrats eine Abfuhr.

Die Biodiversitätsinitiative verlangt Verbesserungen in den Bereichen Biodiversität, Landschaft und Baukultur. Der Bundesrat setzte der Volksinitiative 2021 einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) entgegen und nahm diese Themen dabei auf. Ein Jahr später hat der Nationalrat die Förderung einer hohen Baukultur aus der NHG-Revision gestrichen, jedoch gleichzeitig mit der Kommissionsmotion den Auftrag erteilt, das Anliegen in der nächsten Kulturbotschaft aufzugreifen. Nun erteilt die Ständeratskommission mit dem heutigen Entscheid der Baukultur eine Abfuhr.

«Die Ablehnung der Motion Baukultur ist ein Rückschlag auf der Suche nach einem Kompromiss. Wir erwarten, dass der Ständerat diesen Entscheid korrigiert und die Motion Baukultur annimmt.» 
Stefan Kunz, Geschäftsführer Schweizer Heimatschutz 

«Die Verankerung einer hohen Baukultur im NHG ist nichts als die konsequente Umsetzung der Baukulturpolitik, die der Bundesrat mit seiner Strategie Baukultur verabschiedet hat. Das kann die Aufnahme im NHG im Rahmen der nächsten Kulturbotschaft gewährleisten.» 
Franziska Grossenbacher,  Stv. Geschäftsleiterin Stiftung Landschaftsschutz Schweiz

Kontakt

Stefan Kunz, Geschäftsführer Schweizer Heimatschutz, 
T 079 631 34 67stefan.kunz(at)heimatschutz.ch

Kontakt

Franziska Grossenbacher, Stv. Geschäftsleiterin Stiftung Landschaftsschutz Schweiz:  
T 076 304 43 58,  f.grossenbacher(at)sl-fp.ch

 

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Die Biodiversitätsinitiative sichert genügend Flächen und Geld für unsere Natur und verankert einen besseren Schutz von Landschaft und baukulturellem Erbe in der Verfassung.