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Mythos missbräuchliche Einsprachen

Die Debatte um angeblich missbräuchliche Baueinsprachen beruht auf fragwürdigen Zahlen und einseitigen Studien.
Anstatt die Ursachen rechtswidriger Bau­gesuche zu untersuchen, schlagen zwei Studien des Bundes eine Einschränkung der Rechtsmittel vor – mit Folgen für Rechtsstaat, Baukultur und soziale Gerechtigkeit.

Am Anfang stand eine Falschmeldung. Anfang 2024 publizierte die NZZ am Sonntag einen aufrüttelnden Artikel. Demnach seien 90% der Baueinsprachen «missbräuchlich», sie behinderten den Wohnungsbau massiv. In der Studie, die als Quelle diente, deuteten die Zahlen jedoch auf eine Erfolgsrate von gut 40%. Noch mehr erfolgreiche Einsprachen ergab eine Erhebung der Aargauer Regierung. Doch Baubranchen-Vertreter hatten im Parlament bereits Vorstösse deponiert.

Der Bundesrat knickte ein. Die Bundesämter für Wohnungswesen und für Raumentwicklung gaben Studien über das Ausmass (von Dr. Brütsch und Dr. Zimmerli) und mögliche Problemlösungen (von Dr. Huser) in Auftrag. Das Medienecho war enorm.

Wie viele Rechtsmittel sind erfolgreich?

Die Bundesstudien enthalten eine Zusammenstellung über die von den obersten kantonalen Gerichten gutgeheissenen Rechtsmittel. Nun hängt die Erfolgsrate vor der obersten Instanz von der Erledigungspraxis im Vorfeld ab: Heisst die untere Instanz viele Rechtsmittel gut, sinkt die Erfolgsrate vor dem oberen Gericht – und umgekehrt. Diese Statistik ist irreführend.

Aufgedrängt hätte sich eine Verlaufsstudie in ausgewählten Kantonen. Man hätte untersuchen müssen, wie viele der im Laufe eines Jahres eingereichten Baugesuche nach einem, zwei, drei oder mehr Jahren ganz oder teilweise bewilligt, zurückgezogen oder abgelehnt wurden – und aus welchen Gründen. So würde ersichtlich, welche Stakeholder – Baufirmen, Schutzverbände, Nachbarn usw. – wie oft obsiegen, und zwar je nach Art des Streitgegenstands. Leider wurde die Gelegenheit verpasst, diese wichtigste Streitfrage zu klären.

Warum haben Einsprachen vor den Gerichten so oft Erfolg? Eine Rolle spielt die (zu) grosse soziale Nähe zwischen Bauherrschaften und Gemeindeverwaltungen. Viele «unmögliche» Baugesuche werden bewilligt, weil dies der Weg des geringsten Widerstandes ist. Leider setzen die Bundesstudien aber nicht dort an, sondern wollen den Weg zu den Gerichten erschweren. Das ist, als würde man zur Reduktion von Fehlurteilen im Strafrecht die Anfechtungsmöglichkeiten abbauen.

Fragen, die das Ergebnis vorwegnehmen

Als «missbräuchlich» gelten laut den Bundesstudien Bemühungen, die «auf die Verzögerung oder Verhinderung von Wohnbauprojekten abzielen», also auch legitime Rechtsmittel, mit denen wichtige Orts- und Landschaftsbilder erhalten wurden. Weshalb haben die beiden Bundesämter nicht auf neutralen Fragestellungen bestanden? Leider sassen vor allem Kaderpersonen aus der Bauindustrie in der Begleitgruppe, sodass offenbar niemand gegen die tendenziösen Fragen aufbegehrte. Die Perspektive der «gewöhnlichen» Hauseigentümer wird in den Bundesstudien nicht berücksichtigt – als ob nur Immobilienfirmen etwas Relevantes zum Thema beizutragen hätten.

Fragwürdige Empfehlungen

Der in den Bundesstudien propagierte «Paradigmenwechsel» führt zur Abschaffung des Rechtsschutzes im Baurecht. So wird beispielsweise empfohlen, dass Baugesuche nach Ablauf der (kurzen) Behandlungsfrist automatisch bewilligt werden müssen. Damit hätten Gesuchsteller es in der Hand, mit Hinhaltetaktik automatisch eine Bewilligung – auch eine rechtswidrige – zu erzwingen.

Ferner soll der Kreis der zu Rechtsmitteln Berechtigten eingeschränkt und Privatpersonen verunmöglicht werden, den Schutz des Ortsbildes zu verteidigen. In Kantonen ohne Verbandsbeschwerderecht des Heimatschutzes, wie Graubünden, würde dann niemand mehr die schönen Engadiner Dörfer verteidigen können.

Dass Rechtsmittel aufschiebende Wirkung haben, gehört zu einem Rechtsstaat. Auch dies möchten die Autoren der Bundesstudien beseitigen. Sie empfehlen, dass Baubewilligungen mit ihrer Erteilung sofort umgesetzt werden können. Baudenkmäler dürften somit gleich nach der Erteilung der Abbruchbewilligung zerstört werden, noch bevor ein Gericht eingreifen kann.

Ein weiterer Vorschlag verlangt, dass der Einsprache-Entscheid nur an ein einziges Gericht weitergezogen werden kann, dessen Überprüfungsbefugnis auf die Rechtskontrolle beschränkt wäre. Die Baubehörde, die die Baubewilligung erteilt, würde somit endgültig über Fragen des Sachverhalts und des Ermessens befinden – ein weiterer Bruch mit einem rechtsstaatlichen Verfahren.

Unter den empfohlenen Massnahmen taucht auch der Ruf nach höheren Verfahrenskosten auf. Schon heute sind die Prozessrisiken für breitere Bevölkerungsschichten erheblich, d.h. im fünfstelligen Bereich und beim Weiterzug an eine zweite Instanz sogar noch höher. Umgekehrt zeigt die Praxis, dass gerade Baufirmen auch bei Unterliegen häufig an höhere Instanzen gelangen, weil die Verfahrenskosten neben den Baukosten kaum ins Gewicht fallen. Wenn die Bundesstudien also fordern, diese Risiken weiter zu erhöhen, wird der Rechtsschutz abgewürgt.

Missbräuchliche Rechtsmittel sind in extremen Fällen schon heute als Nötigung oder Erpressung strafbar. Die Autoren möchten noch weiter gehen und das Ergreifen eines Rechtsmittels trotz fehlender Legitimation als Erpressung unter Strafe stellen. Dabei gehören die Legitimationsfragen oft zu den schwierigsten. Eine Strafbarkeit für das Anrufen der Gerichte ohne ausreichende Legitimation wäre eine ungeheuerliche Massnahme

Ein falscher Ansatz

Viele sehen in langen Baubewilligungsverfahren die Ursache des Mangels an bezahlbaren Wohnungen. Diese Sichtweise beruht auf einem Denkfehler. Selbst wenn sich die Dauer bis zur rechtskräftigen Baubewilligung von beispielsweise 24 auf 12 Monate halbieren liesse, würde dies nur vorübergehend zu mehr Wohnungen führen. Der Effekt würde sofort wieder verschwinden, sobald der Rückstau abgebaut ist. Die Verfahrensdauer beeinflusst die Anzahl der Baugesuche viel weniger als die Verfügbarkeit von Bauland, die Zinserwartungen und die Rentabilität alternativer Investitionen. Mit Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren lässt sich die Wohnungsnot nicht bekämpfen.

Die Wohnungsnot ist weniger ein quantitatives als ein qualitatives Problem. Während es an teuren Wohnungen kaum mangelt, fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Da laut NZZ drei von fünf Neubauwohnungen günstigere Altwohnungen ersetzen, verschärft eine Stimulierung der Bautätigkeit dieses Problem. Das Team von Professor David Kaufmann an der ETH konnte aufweisen, dass die Verdichtung Angehörige handwerklicher Berufe verdrängt – nicht nur aus den Städten, sondern irgendwann auch aus der Schweiz. Die Vorschläge der Studienautoren bergen daher enormen sozialen Sprengstoff. Sie gefährden auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Martin Killias, Präsident Schweizer Heimatschutz

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Dieser Artikel stammt aus der Zeitschrift Heimatschutz/Patrimoine 4/2025 «Ein Recht für Heimat und Natur» (erschienen am 25. November 2025).