Der Schweizer Heimatschutz und seine Sektionen machen von ihrem Beschwerderecht in moderatem Umfang Gebrauch. Im Jahr 2024 wurden 29 Verfahren abgeschlossen (14 im Jahr 2023): 8 Beschwerden wurden angenommen und 12 abgelehnt. Darüber hinaus wurden 7 ohne Einigung zurückgezogen, und 2 wurden gegenstandslos, da das jeweilige Projekt aufgegeben wurde.
Zusätzlich führten die Bauberatungen sowie Verhandlungen des Schweizer Heimatschutzes und seiner Sektionen oft zu gütlichen Einigungen und Verbesserungen, ohne dass die Gerichte bemüht werden mussten.
Der Rechtsdienst des Schweizer Heimatschutzes hat sich als Instrument der sorgfältigen Vorabklärung bestätigt. Kurzgutachten für die Geschäftsstelle des Schweizer Heimatschutzes sowie für Fälle einzelner Sektionen ermöglichten einen raschen und fundierten Positionsbezug.
Die Umwelt-, Natur- und Heimatschutzverbände informieren jährlich über die Anwendung des Verbandsbeschwerderechtes. Meldepflichtig sind gegenüber dem Bundesamt für Umwelt Beschwerden, nicht aber Einsprachen.
David Vuillaume, Geschäftsführer,
Telefon 044 254 57 00,
david.vuillaume@heimatschutz.ch