Medienmitteilung

Moderater Umgang mit dem Verbands­beschwerde­recht

Das Verbandsbeschwerderecht ist ein wirksames und notwendiges Instrument zur Sicherung des Vollzugs unserer Gesetze zum Schutz der Ortsbilder, Baudenkmäler sowie der Natur und der Landschaft. Im Jahr 2024 hat der Schweizer Heimatschutz 29 Beschwerdefälle abgeschlossen.

Der Schweizer Heimatschutz und seine Sektionen machen von ihrem Beschwerderecht in moderatem Umfang Gebrauch. Im Jahr 2024 wurden 29 Verfahren abgeschlossen (14 im Jahr 2023): 8 Beschwerden wurden angenommen und 12 abgelehnt. Darüber hinaus wurden 7 ohne Einigung zurückgezogen, und 2 wurden gegenstandslos, da das jeweilige Projekt aufgegeben wurde.

Zusätzlich führten die Bauberatungen sowie Verhandlungen des Schweizer Heimatschutzes und seiner Sektionen oft zu gütlichen Einigungen und Verbesserungen, ohne dass die Gerichte bemüht werden mussten.

Der Rechtsdienst des Schweizer Heimatschutzes hat sich als Instrument der sorgfältigen Vorabklärung bestätigt. Kurzgutachten für die Geschäftsstelle des Schweizer Heimatschutzes sowie für Fälle einzelner Sektionen ermöglichten einen raschen und fundierten Positionsbezug.

Die Umwelt-, Natur- und Heimatschutzverbände informieren jährlich über die Anwendung des Verbandsbeschwerderechtes. Meldepflichtig sind gegenüber dem Bundesamt für Umwelt Beschwerden, nicht aber Einsprachen.

Auskunft

David Vuillaume, Geschäftsführer,
Telefon 044 254 57 00, 
david.vuillaume@heimatschutz.ch

Info

Medienmitteilung vom 9. Mai 2025 als PDF