Medienmitteilung
Solothurn, St. Ursen-Kathedrale
Blick von der St. Ursen-Kathedrale auf die Solothurner Altstadt: Nicht jeder Standort eignet sich für die Installation von Solaranlagen, weder aus ästhetischen Gründen noch hinsichtlich der Leistungsfähigkeit. (Foto: F. Biasca-Caroni, Schweizer Heimatschutz)

Der Heimatschutz steht der Energiewende nicht im Weg

Der Schweizer Heimatschutz ist besorgt, dass der Schutz des Kulturerbes an vielen Orten unter dem Vorwand der Photovoltaik-Stromproduktion geschwächt wird. Für den Schweizer Heimatschutz stehen die Produktion erneuerbarer Energien und der Schutz des Kulturerbes jedoch nicht im Widerspruch. In beiden Fällen geht es darum, die Lebensqualität künftiger Generationen zu sichern. Durch die Wahl geeigneter Standorte und die Nutzung der grössten Potenziale kann und muss die Energiewende gelingen, ohne den Denkmal- und Ortsbildschutz zu beeinträchtigen.

Der Schweizer Heimatschutz anerkennt die Notwendigkeit, erneuerbare Energien auszubauen, setzt sich jedoch dafür ein, dass dies mit Bedacht geschieht. Wie im Positionspapier «Solaranlagen: Die gebaute Umwelt mit Sorgfalt gestalten» festgehalten, ist es sinnvoller, Solarzellen auf Gebäuden und an Standorten zu installieren, die nicht unter Denkmal- oder Ortsbildschutz stehen.

Der Schweizer Heimatschutz lehnt daher Projekte ab, die besonders schützenswerte Orte beeinträchtigen, wie dies derzeit im Kanton Zürich, in Basel oder in der Altstadt von Solothurn der Fall ist. Wir appellieren an den gesunden Menschenverstand: Für eine erfolgreiche Energiewende brauchen wir vor allem grosse Solaranlagen ausserhalb von Schutzgebieten und keine kleinen Anlagen, die nur wenig Energie produzieren, aber das Ortsbild beeinträchtigen.

Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS) empfiehlt in der höchstgeschützten Zone «A» die vollständige Erhaltung aller Bauten und Bauteile, aller Freiräume sowie die Beseitigung störender Eingriffe. Der Besitz eines Gebäudes in einer ISOS-Zone A bringt eine hohe Verantwortung gegenüber dem Kulturerbe mit sich.

Der Schweizer Heimatschutz differenziert: Grosse Solaranlagen mit besonders sichtbaren Modulen an Orten von nationaler Bedeutung werden beanstandet, wenn nötig vor den zuständigen Gerichten. Dies betrifft knapp 3% des Gebäudeparks.

Was die übrigen Schutzgebiete von nationaler Bedeutung betrifft, empfiehlt der Schweizer Heimatschutz auf eine Photovoltaikanlage zu verzichten, wenn keine besonderen Mittel für eine ästhetisch integrierte Lösung investiert werden können, die die architektonische Qualität des Ortes erhöht. In jedem Fall muss sorgfältig zwischen dem Potenzial der Solarenergienutzung und den Belangen des Denkmal- und Ortsbildschutzes abgewogen werden.

Schliesslich sind Solaranlagen auf über 90% aller Gebäude, in gewöhnlichen Kernzonen, in lokal geschützten Ortsbildern und sogar auf Baudenkmälern von lokaler Bedeutung in der Regel nicht problematisch.

Die Nutzung der Sonnenenergie ist ein wesentlicher Pfeiler der Energiewende. Sie beeinflusst aber auch das Erscheinungsbild und unsere Wahrnehmung von Gebäuden, bebauten Flächen und Landschaften. Die Dringlichkeit der Lage entbindet uns deshalb nicht von der Pflicht, umsichtig zu handeln.

Kontakt

David Vuillaume, Geschäftsführer Schweizer Heimatschutz,
T 044 254 57 00, david.vuillaume(at)heimatschutz.ch

Martin Killias, Präsident Schweizer Heimatschutz,
T 079 621 36 56

Position

Positionspapier «Solaranlagen: Die gebaute Umwelt mit Sorgfalt gestalten»
Sechs Thesen zum Umgang mit Solaranlagen (Schweizer Heimatschutz, November 2023)

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Der Heimatschutz steht der Energiewende nicht im Weg
Medienmitteilung vom 31. Juli 2025