Rote Liste

Zürich ZH: Seebahn-Höfe Wohnblöcke Seebahn (BEP) und Kanzlei (ABZ)

Die Kolonie Seebahn (BEP) und die Siedlung Kanzlei (ABZ) sind ein herausragendes Zeugnis der Zürcher Sozialgeschichte. Ein Abriss entspricht nicht einer nachhaltigen, sozialen Wohnungspolitik und wäre ein kultureller Verlust für Zürich. Deshalb unterstützen der Stadtzürcher Heimatschutz und der Zürcher Heimatschutz das Volksreferendum der IG Seebahnhöfe-retten.

Diese beiden vom Abbruch bedrohten Genossenschaftskolonien gehören zum schweizweit grössten und am besten erhaltenen Ensemble von Wohnhöfen, wie sie in der Zwischenkriegszeit in Europa gebaut wurden. Sie sind Teil des schützenswerten Siedlungsensembles Sihlfeld/Seebahneinschnitt. Das Sihlfeldquartier wirkt städtebaulich wie aus einem Guss und entspricht der damals gängigen Lehre, die eine gestaltete, homogene und raumbildende Bebauung anstrebte. Hier ist das gelungene Zusammenwirken von überlegter Stadtplanung und sozialem Wohnungsbau ausserordentlich gut sichtbar und nachvollziehbar. Die beiden Siedlungen sind ein herausragendes Zeugnis der Zürcher Sozialgeschichte. Mit dem Bau von drei- bis fünfgeschossigen Wohnbauten, die um begrünte Innenhöfe angeordnet sind, erreichten Stadt und Genossenschaften das Ziel, Lebensqualität zu schaffen und Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen zu erstellen. Die Häuser und Wohnungen mögen den heutigen Standards nicht mehr in allen Belangen vollumfänglich entsprechen, sie sind aber nach einem klugen Umbau viele weitere Jahre nutzbar. Ein Abriss entspricht nicht einer nachhaltigen, sozialen Wohnungspolitik und wäre ein kultureller Verlust für Zürich. Mit einem Abriss wäre die Stadt Zürich auf dem besten Weg, ihre eigene Geschichte aus der Zeit des Roten Zürichs auszuradieren.

Kolonie Seebahn, 9. BEP Kolonie, Architekt Peter Giumini

Gegen Ende des Ersten Weltkriegs wurden die meisten Wohnungsbaugenossenschaften von Eisenbahnern gegründet, um für ihre Arbeiterinnen und Arbeiter in der Nähe der Bahnhöfe und Depots bezahlbaren Wohnraum in Gleisnähe zu errichten. So auch die 1930 erbaute Wohnkolonie zwischen Seebahn-, Kanzlei-, Stauffacher und Erismannstrasse der Eisenbahner-Genossenschaft Zürich (heute BEP Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals Zürich), die von dem Architekten Architekt Peter Giumini entworfen wurde. Die Siedlung umfasst 16 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 113 Wohnungen sowie Geschäftslokalen und bildet eine volumetrisch artikulierte Hofbebauung um einen begrünten Innenhof. Besonders hervorzuheben ist auch die durchgängige gemeinsam genutzte Dachterrasse, die so in Zürich einzigartig ist. Was die Seebahn-Höfe in Zürich einzigartig macht, ist die bauliche Verbindung der einzelnen Gebäudetrakte, was beim Wohnblock Seebahn (BEP) am deutlichsten sichtbar wird. Zweigeschossige Verbindungsbauten mit Fensterbändern und Passage schliessen den Hof ab. Durch die Verbindung entsteht eine Architektur, die sich sowohl von gruppierten Zeilen als auch vom Blockrand deutlich unterscheidet. Im Ansatz liegt hier eine volumetrisch artikulierte Hofbebauung vor, womit das Rote Zürich gerade bei diesem Ensemble in die Nähe der Architektur des Roten Wiens rückt.

Siedlung Kanzlei, Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ), Architekt O. Streicher

Die zeitgleich erstellte, in Richtung der Badenerstrasse anschliessende Siedlung Kanzlei der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich (ABZ) von Architekt O. Streicher umfasst 21 Mehrfamilienhäuser mit 156 Wohnungen, einen Siedlungssaal und einen öffentlichen Kindergarten. Die volumetrisch artikulierte Hofbebauung umschliesst durch einen im Hof freistehenden Riegel zwei grosszügige Freiflächen. Die knapp vierzig Fassadenmalereien des Kunstmalers Wilhelm Hartung stellen den arbeitenden Menschen ins Zentrum.

Grösste und besterhaltende Wohnhöfe in Europa

Die grossen Abmessungen wurden durch die städtebauliche Planung des damaligen Stadtplaners Konrad Hippenmeier (1880-1949) angeregt. Mit Abmessungen von 60 x 100 Metern (BEP) und von 85 x 105 Metern (ABZ) vermeiden sie die Enge traditioneller Blockrandbebauungen (ursprünglich mit verbauten Innenhöfen) aus den 1890er-Jahren. Die beiden Siedlungen gehören zu den grössten und besterhaltenen Wohnhöfen dieser Zeit in Europa. Sie sind Teil des Sihlfeldquartiers, dessen städtebauliche Anlage mit den grossen Baufeldern und den auf den Bullingerplatz ausgerichteten, nahezu sternförmig angelegten Strassen beispielshaft für eine raumbildende städtische Anlage steht.

Das Ensemble der drei Seebahn-Höfe – Seebahn (BEP), Kanzlei (ABZ) und Wohnsiedlung Erismannhof – hat im Quartier eine herausragende Bedeutung. Nur hier gibt es eine städtebauliche Artikulation, die über die einzelne Bebauung hinausreicht und die Höfe miteinander in Beziehung setzt. Ihre Architektur schillert zwischen übergreifender Gemeinsamkeit und hofspezifischer Identität. Dieses Wechselspiel verleiht dem Ensemble nicht nur eine besondere Qualität, sondern fördert gleichermassen die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem eigenen Hof sowie den Zusammenhalt mit den anderen Höfen.

Vorgeschichte

Beide Wohnblöcke Seebahn (BEP) und Kanzlei (ABZ) waren im kommunalen Inventar der schützenswerten Bauten und Anlagen verzeichnet. Ende 2011 gaben BEP, ABZ und die Stadt Zürich den geplanten Abriss der beiden Wohnblöcke in der Presse bekannt. Der Stadtzürcher Heimatschutz SZH machte durch Öffentlichkeitsarbeit auf das Vorhaben aufmerksam und suchte das Gespräch mit den Genossenschaften. Dennoch schritt die Projektierung der Ersatzneubauten voran. Im August 2016 wurden die beiden Inventarentlassungen der Wohnsiedlungen Seebahn und Kanzlei publiziert. Dagegen ging der Heimatschutz vor und unterlag jedoch vor erster und zweiter Instanz, was ein herber Schlag war.

Lärmschutz, veraltete Abrisspläne und Substanzerhaltungsziel des ISOS

Nach der Inventarentlassung stellte der Lärmschutz lange ein Hindernis für die Ersatzneubauten dar. Der private Gestaltungsplan «Seebahn-Höfe», den der Zürcher Gemeinderat im April 2025 verabschiedet hat, ist veraltet. Er basiert auf Abrissplänen von vor 20 Jahren. Das ursprüngliche Ziel einer demographischen Aufwertung durch Ersatzneubauten wurde durch die Westumfahrung schon seit langem erreicht. Seit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich im Jahr 2018 hat sich zudem die rechtliche Ausgangslage verändert, wenn es um den Abriss von Objekten aus dem Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) mit Substanzerhaltungsziel wie den Seebahn-Höfen geht. Deshalb unterstützen der Stadtzürcher Heimatschutz und der Zürcher Heimatschutz das Volksreferendum der IG Seebahnhöfe-retten. Wir rufen die Bevölkerung dazu auf, sich an der am 30. November 2025 stattfindenden Volksabstimmung zu beteiligen und mit einem NEIN zum privaten Gestaltungsplan «Seebahn-Höfe» ein klares Zeichen für den Erhalt der Seebahn-Höfe zu setzen.

Verdichtung ist im Bestand möglich

Der Stadtzürcher und Zürcher Heimatschutz setzen sich weiterhin für den Erhalt der hochkarätigen Schutzobjekte ein, obwohl diese aus dem Inventar entlassen wurden. Die Genossenschaftssiedlungen Seebahn (BEP) und Kanzlei (ABZ) sind seltene Beispiele eines Zusammenwirkens überlegter Stadtplanung und des sozialen Wohnungsbaus der 1920er-Jahre. Sie sind somit herausragende Zeugen der Periode des Roten Zürich und der Zürcher Sozialgeschichte. Die Wohnungen lassen sich ohne Weiteres ertüchtigen. Eine Verdichtung ist auch im Bestand möglich und bietet gleich vielen Bewohnerinnen und Bewohnern Platz.
 

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IG Seebahnhöfe retten

100 Jahre Rotes-Zürich. Abriss zum Jubiläum?! Für den Erhalt der Seebahnhöfe, gegen den veralteten Gestaltungsplan.