Medienmitteilung

Wohnraum der Ortsansässigen abbrechen, um noch mehr Zweitwohnungen zu bauen?

Die vorgeschlagene Revision des Zweitwohnungsgesetzes (Pa. Iv. Candinas zum Zweitwohnungsgesetz (20.456) schafft starke finanzielle Anreize, um heute bewohnte Gebäude abzubrechen und mit Gewinn als Zweitwohnungen neu zu erstellen. Ein falsches Zeichen in einem überhitzten Markt, der Ortsansässige verdrängt.

Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative 2012 haben die Schweizer Stimmberechtigten dem wuchernden Bau von Ferienhäusern einen Riegel geschoben. National- und Ständerat wollten mit grosszügigen Ausnahmen die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des neuen Verfassungsgrundsatzes in den betroffenen Gemeinden abfedern. 

Eingetreten ist das Gegenteil. Wer heute Wohnraum von Einheimischen als Zweitwohnung verkauft, verdient gemäss Zürcher Kantonalbank zwischen 19 und 26 Prozent mehr. Unter den zehn Gemeinden mit den höchsten Preissteigerungen sind inzwischen sechs touristische Hotspots gelistet. Durch die Umnutzung verschwindet Wohnraum für händeringend gesuchte Arbeitskräfte vor Ort und lässt die Mietpreisspirale weiter ansteigen.

Die Revision des Zweitwohnungsgesetzes will diesen überhitzten Markt weiter befeuern: Wer ein heute von Ortsansässigen bewohntes Gebäude abbricht, soll dasselbe um einen Drittel vergrössert als Ferienresidenz neu erstellen können. Das Ansinnen verspricht gewaltige Gewinne für Einzelne auf Kosten der Allgemeinheit. 

Noch mehr geschlossene Fensterläden und noch teurere Mieten für Ortsansässige schaden einer langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung der Tourismusregionen. Die Zukunft liegt in der Entwicklung und Unterstützung von innovativen Ansätzen, um die Wertschöpfung der bestehenden 500'000 Zweitwohnungen zu erhöhen. 
 

Stellungnahme

Stellungnahme des Schweizer Heimatschutzes zur Revision des Zweitwohnungsgesetzes (20.456) vom 6. Februar 2023:
Der Schweizer Heimatschutz fordert eine Zweitwohnungspolitik, die Baukultur und Landschaft als zentrale Elemente eines nachhaltigen und qualitätsorientierten Tourismus anerkennt und fördert.

Info

Medienmitteilung vom 8. Februar 2023
Pa. Iv. Candinas zum Zweitwohnungsgesetz (20.456): Wohnraum der Ortsansässigen abbrechen, um noch mehr Zweitwohnungen zu bauen?

Kontakt

Stefan Kunz, Geschäftsführer Schweizer Heimatschutz
T 079 631 334 67 / stefan.kunz(at)heimatschutz.ch