Medienmitteilung
Verbier
Blick auf Verbier (VS): Der Schweizer Heimatschutz wehrt sich dagegen, dass das Zweitwohnungsgesetz weiter weichgespült wird. (Foto Schweizer Heimatschutz)

Nicht überholte Geschäftsmodelle fördern, sondern auf Baukultur und Landschaft setzen

Durch mehrere politische Vorstösse soll das Zweitwohnungsgesetz weiter weichgespült werden. Dagegen wehrt sich der Schweizer Heimatschutz. Er fordert vielmehr, dass die vorhandenen Potenziale von Landschaft und Baukultur in Wert gesetzt werden.

Die Schweizer Stimmberechtigten haben 2012 in der Bundesverfassung die Deckelung der Zweitwohnungen auf maximal 20 Prozent festgeschrieben. National- und Ständerat sind den betroffenen Gemeinden sehr weit entgegen gekommen. Exemplarisch: Was vor 2012 als Wohnung gebaut worden ist, kann zur Zweitwohnung umgenutzt weiterverkauft werden – selbst in Gemeinden, deren Wohnbestand zu mehr als drei Vierteln aus Zweitwohnungen besteht.

Diesen bereits grossen Spielraum wollen mehrere politische Vorstösse nochmals grosszügig ausweiten. So stellt sich der Schweizer Heimatschutz gegen die Etablierung weiterer Anreize, um bestehende Erstwohnungen abzubrechen und grosszügiger als Zweitwohnungen neu zu erstellen. Dies ist nicht nur verfassungswidrig, sondern wirkt sich besonders in den touristischen Zentren negativ auf den Mietwohnungsmarkt für Einheimische aus.

National- und Ständerat werden deshalb aufgefordert, die Parlamentarische Initiative (20.456) abzulehnen, die die geltenden Beschränkungen in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben will. Vielmehr gefragt sind neue Anreize, die Landschaft und Baukultur als touristische Alleinstellungsmerkmale unseres Landes stärken, sowie die Förderung einer wertschöpfungsintensiveren Tourismuspolitk, die sich von überholten Geschäftsmodellen des Zweitwohnungsbaus endlich verabschiedet.

Infos

Schweizer Heimatschutz: Patrick Schoeck, Leiter Baukultur 
T 079 758 50 60, patrick.schoeck(at)heimatschutz.ch

Positionspapier

Zweitwohnungsgesetz
Positionspapier des Schweizer Heimatschutzes, November 2021