2022 hat der Schweizer Heimatschutz mit seinen Sektionen neun (2021: 21) Beschwerdefälle abschlossen. Davon wurden drei Beschwerden gutgeheissen, und drei abgelehnt. Eine konnte aufgrund einer Vereinbarung zurückgezogen werden, zwei weitere Beschwerden wurden durch Rückzug des Projektes gegenstandslos.
Damit bestätigt sich, dass der Schweizer Heimatschutz mit seinen Sektionen einen wohl überlegten und sorgfältigen Umgang mit dem Verbandsbeschwerderecht pflegt. Zusätzlich führten die Bauberatungen sowie Verhandlungen des Schweizer Heimatschutzes und seiner Sektionen oft zu gütlichen Einigungen und Verbesserungen, ohne dass die Gerichte bemüht werden mussten.
Der Rechtsdienst des Schweizer Heimatschutzes hat sich als Instrument der sorgfältigen Vorabklärung bestätigt. Kurzgutachten für die Geschäftsstelle des Schweizer Heimatschutzes sowie für Fälle einzelner Sektionen ermöglichten einen raschen und fundierten Positionsbezug.
Die Umwelt-, Natur- und Heimatschutzverbände informieren jährlich über die Anwendung des Verbandsbeschwerderechtes. Meldepflichtig sind gegenüber dem Bundesamt für Umwelt Beschwerden, nicht aber Einsprachen.