Medienmitteilung
Abstimmung indirekter Gegenvorschlag
 

Nationalrat schlägt einen prüfenswerten Kompromiss vor

Nach dreitägiger Beratung hat der Nationalrat die Biodiversitätsinitiative zur Ablehnung empfohlen, aber dafür den Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative verbessert. Das vom Nationalrat gewählte neue Instrument der Biodiversitätsgebiete ist eine Kompromisslösung, mit Potenzial, die Biodiversität zu fördern, wenn sie gut umgesetzt wird. Der Trägerverein der Biodiversitätsinitiative begrüsst, dass der Nationalrat keine rein statistische Übung will, bei der um Flächen-Prozente gerungen wird. Der Ständerat muss jetzt die für die Bekämpfung der Biodiversitätskrise notwendige Ökologische Infrastruktur sichern – insbesondere mit den notwendigen Ressourcen für die Kantone.

Die Biodiversität erbringt für uns überlebenswichtige Ökosystemleistungen wie Bestäubung, verbesserte Bodenfruchtbarkeit, Schutz vor Erosion und Extremwettereignissen. Intakte Ökosysteme speichern CO2 und Wasser und sie sind daher die besten Verbündeten im Klimawandel. Ohne einen besseren Schutz unserer Biodiversität und damit unserer Ökosysteme werden unsere Ernährungssicherheit und unser Wohlstand gefährdet. Der Bundesrat schätzt, dass das zu wenig entschlossenes Handeln beim Schutz der Biodiversität in der Schweiz jährlich rund 14 bis 16 Milliarden Franken an volkswirtschaftlichen Kosten verursachen wird. 

«Die Kosten des Biodiversitätsverlusts in der Schweiz werden umso höher ausfallen, je länger wir mit entschlossenem Handeln zuwarten», so Raffael Ayé, Geschäftsführer von BirdLife Schweiz. «Um die Biodiversität in der Schweiz und damit die für Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbaren Ökosystemleistungen zu erhalten, brauchen wir endlich eine Ökologische Infrastruktur von Schweizer Qualität.»

«Damit unsere Wirtschaft und Gesellschaft weiterhin von den Ökosystemleistungen der Natur profitieren kann, muss die Biodiversität nach wissenschaftlichen Erkenntnissen weiter geschützt und gefördert werden. In den Bergen, in den Wäldern, in Siedlungsgebieten und auch im Landwirtschaftsgebiet. Die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln kann langfristig nur gewährleistet werden, wenn Ökosystemleistungen wie Bodenfruchtbarkeit und Bestäubung gesichert sind», erklärt Sarah Pearson Perret, Secrétaire romande von Pro Natura. 

Mehr als ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz sind gefährdet oder bereits ausgestorben. Für die bedrohten und prioritären Lebensräume, Arten und Ökosysteme sind die Schutzgebiete in der Schweiz meist zu klein. Darum sind die Ergänzung und Vernetzung der Kerngebiete sehr wichtig.  

«Die Förderung der Baukultur hat der Nationalrat aus dem indirekten Gegenvorschlag gestrichen», hebt Stefan Kunz, Geschäftsführer des Schweizer Heimatschutzes, hervor. Diese soll nun mittels separater Motion (22.3892) im Rahmen der Kulturbotschaft 2024 gesetzlich verankert werden. «Wir erwarten vom Parlament diesbezüglich entschiedenes Handeln im Sinne der Initiative», betont Stefan Kunz weiter.  

Der Gegenvorschlag ist ein Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere das von der FDP eingebrachte Instrument Biodiversitätsgebiete, das auch vom Bundesrat unterstützt wird, ermöglicht es, Schutz und Nutzung zu kombinieren. Es braucht nun vom Ständerat folgende Verbesserungen am Vorschlag des Nationalrats: 

  1. Finanzielle Mittel für dringend benötigte personelle Ressourcen. Damit die Ökologische Infrastruktur in allen Sektoren umgesetzt werden kann, muss der Bund die Kantone beim Aufbau der Personalressourcen unterstützen. Letztere sind auch notwendig, um die Massnahmen in den Biodiversitätsgebieten im Austausch mit den Stakeholder:innen zu erarbeiten. 
  2. Die Aufwertung der Jagdbanngebiete und Wildtierkorridore soll nicht nur finanziell unterstützt, sondern verpflichtend geregelt werden. 
  3. Ein ausgewiesenes Engagement für den Schutz und die Förderung der Biodiversität in allen relevanten Sektoralpolitiken, denn die Ökologische Infrastruktur muss in allen Lebensräumen aufgebaut werden. 
  4. Die Förderung einer hohen Baukultur (Art.17b,c im NHG) ist im Rahmen der Kulturbotschaft (2024) ins NHG aufzunehmen. Sie bleibt ein wichtiger Teil des indirekten Gegenvorschlages. 
Kontakt

Stefan Kunz, Geschäftsführer Schweizer Heimatschutz, 
T 079 631 34 67stefan.kunz(at)heimatschutz.ch

Kontakt

Dagmar Wurzbacher, Medienstelle Biodiversitätsinitiative
T 076 517 25 96,  dagmar.wurzbacher(at)biodiversitaetsinitiative.ch

Bio­diversitäts­initiative

Biodiversitätsinitiative
Die Biodiversitätsinitiative sichert genügend Flächen und Geld für unsere Natur und verankert einen besseren Schutz von Landschaft und baukulturellem Erbe in der Verfassung.