Rote Liste

Abbruchbewilligung für 700-jähriges Holzhaus in Steinen (SZ) gestoppt

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hatte Ende Juni 2017 entschieden, eines der ältesten Holzhäuser Europas aus der Zeit um 1300 zum Abbruch freizugeben. Dagegen reichten der Schweizer Heimatschutz und seine Sektion Schwyz beim Verwaltungsgericht SZ Beschwerde ein. Dieses hat aktuell den Abbruch superprovisorisch und unter Strafandrohung im Falle der Zuwiderhandlung untersagt.

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hatte Ende Juni 2017 entschieden, eines der ältesten Holzhäuser Europas aus der Zeit um 1300 nicht unter Schutz zu stellen und damit zum Abbruch freizugeben. Er sprach sich somit gegen ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege aus. Diese hatte sich pointiert für die Unterschutzstellung ausgesprochen.
Gegen den vom Regierungsrat des Kantons Schwyz bewilligten Abbruch des rund 700-jährigen Hauses an der Lauigasse in Steinen reichten der Schweizer Heimatschutz und seine Sektion Schwyz beim Verwaltungsgericht SZ Beschwerde ein. Dabei forderten sie erstens den Entscheid betreffend Abbruch aufzuheben und zweitens den vorgesehenen Abbruch, respektive die Veränderung des mittelalterlichen Hauses, superprovisorisch zu verbieten.
Das Verwaltungsgericht SZ hat zwischenzeitlich wie folgt entschieden: In Gutheissung des zweiten Antrags des Heimatschutzes wird der Abbruch, respektive jede Veränderung des Gebäudes an der Lauigasse in Steinen superprovisorisch und unter Strafandrohung im Falle der Missachtung dieses Verbots untersagt. Über den ersten Antrag wird im Rahmen des Hauptverfahrens zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Die Beschwerdeführer sind für die Sistierung der Abbruchbewilligung dankbar. Sie regen nun die Einberufung eines runden Tisches an, an welchem alle involvierten Parteien – der Regierungsrat, der Gemeinderat von Steinen, die Eigentümer, das Bundesamt für Kultur und die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege sowie der Heimatschutz – gemeinsam nach einer Lösung für das nun superprovisorisch gerettete Haus suchen.
Entscheidend ist, dass auch die anderen rund 30 Häuser aus der Zeit um 1300 in und um Schwyz sorgfältig und detailliert inventarisiert werden. Der Schweizer Heimatschutz hofft, dass auf diese Weise der europaweit einzigartige historische Wert dieser Holzhäuser dokumentiert und gleichzeitig eine Lösung für ihre zukünftige Verwendung gefunden werden kann. Nicht nur die Erhaltung dieser Bauten muss sichergestellt werden, sondern es muss auch eine ihrer Bedeutung entsprechende Verwendung gefunden werden. Dazu sind verschiedene Szenarien aufzuzeigen. Eine Synergie mit den in der Nähe gelegenen Erinnerungsstätten – etwa dem Bundesbriefmuseum und dem Forum Schweizer Geschichte Schwyz sowie dem Rütli – könnte ein Weg sein.

Mit der umfassenden Restaurierung des Haus Tannen von 1341 in Morschach SZ hat die Stiftung Ferien im Baudenkmal des Schweizer Heimatschutzes selber beachtliche finanzielle Mittel für dessen Erhalt aufgewendet. Das Objekt wurde am vergangenen Samstag anlässlich einer Medienkonferenz der interessierten Öffentlichkeit sowie zahlreichen Gästen vorgestellt und kann ab sofort für Ferien im Baudenkmal gemietet werden.

Für Rückfragen:
Martin Killias, Präsident Schweizer Heimatschutz, 079 621 36 56
Adrian Schmid, Geschäftsführer Schweizer Heimatschutz, 076 342 39 51
Walter Eigel, Präsident Schwyzer Heimatschutz, 041 855 51 66