Medienmitteilung
Rettungsboot im Freibad Weyermannshaus in Bern: Auch historische Bäder gehören zu unserem wertvollen Kulturerbe, das zu pflegen und erhalten ist. (Foto: Tanja Schätti, Schweizer Heimatschutz)

Bundesrat will Kulturerbe mit überproportionalen Kürzungen schwächen

Der Bund will den Beitrag für denkmalpflegerische und archäologische Massnahmen drastisch reduzieren. Die massiven Kürzungen im Bereich Baukultur gefährden wertvolle Baudenkmäler, archäologische Stätten, historische Ortsbilder – und damit unseren Lebensraum. Der Schweizer Heimatschutz verlangt deshalb eine Kurskorrektur.

Der Bundesrat schlägt im Budgetentwurf für 2027 und im Finanzplan 2028–2030 massive Kürzungen im Bereich Baukultur vor. Mit diesen Sparmassnahmen zieht sich der Bund schrittweise aus seiner Verantwortung für das nationale Kulturerbe zurück. Die Folgen werden direkt spürbar sein.

Der Schweizer Heimatschutz anerkennt die Notwendigkeit von Einsparungen zur Stabilisierung der Bundesfinanzen. Dennoch lehnt er die vorgeschlagenen Sparmassnahmen ab, die den Förderbereich Baukultur und damit die Denkmalpflege und Archäologie empfindlich treffen. Die vorgeschlagenen Kürzungen sind überproportional hoch und gefährden den Schutz und die Pflege des Baukulturerbes. Während sich die Schweiz international als Vorreiterin einer hohen Baukultur präsentiert, setzt der Bundesrat im Inland den Rotstift genau dort an, wo diese Baukultur konkret umgesetzt und gepflegt wird. Dieser Widerspruch untergräbt die Glaubwürdigkeit der Schweizer Baukulturpolitik.

«Die Lebensqualität unseres Landes wird von der Baukultur geprägt. Wer hier überproportional kürzt, setzt aufs Spiel, was die Schweiz einzigartig macht.» 
David Vuillaume, Geschäftsführer Schweizer Heimatschutz


Besonders stossend ist: Während in anderen Kulturbereichen des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) Einsparungen im niedrigen 6-stelligen Bereich vorgesehen sind, soll der bereits in den letzten Jahren von einschneidenden Sparmassnahmen betroffene Bereich Baukultur bis 2030 um rund 1,8 Millionen Franken pro Jahr gekürzt werden. Seit dem 1. Januar 2025 stehen dadurch jährlich 3 Mio. Franken weniger für die Baukultur zur Verfügung. Über die Förderperiode 2025–2028 entspricht dies einem Mittelverlust von insgesamt 12 Mio. Franken. Und nun droht bereits die nächste Sparrunde.

Die Kürzungen treffen die Arbeit der Kantone und ihrer Fachstellen 

Die Pflege von Baudenkmälern und archäologischen Stätten ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Die vorgesehenen Einsparungen verschieben die finanzielle Verantwortung zunehmend auf Kantone, Gemeinden und Eigentümerschaften. Da eine Kompensation der ausfallenden Bundesmittel vielerorts kaum möglich sein wird, drohen spürbare Einbussen bei der Pflege und dem Erhalt des baukulturellen Erbes.

Der Schweizer Heimatschutz fordert: Kürzungen korrigieren, kulturelles Erbe stärken

Der Schweizer Heimatschutz appelliert an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, diese überproportionalen Kürzungen zu korrigieren.
 

  • Der Schweizer Heimatschutz fordert, dass der Mittelverlust im Bereich Baukultur gestoppt wird. Nur so können Baudenkmäler, Ortsbilder und archäologische Fundstätten weiterhin ausreichend gepflegt und vor der Zerstörung bewahrt werden.
  • Die Pflege der wertvollen Schweizer Baudenkmäler ist der Schlüssel zur nachhaltigen Gestaltung unseres Lebensraums. Sie benötigt ausreichende Finanzierung.
  • Malerische Landschaften und intakte Ortsbilder sind ein Standortvorteil der Schweiz. Sie gilt es zu schützen.
  • Die Schweiz tritt mit der Davos Declaration und dem Davos Baukultur System international als Vorreiterin auf. Wer international für hohe Baukultur wirbt, darf die dafür notwendigen Mittel im Inland nicht gleichzeitig abbauen. Der Bundesrat riskiert damit einen erheblichen Glaubwürdigkeitsverlust.
Kontakt

David Vuillaume, Geschäftsführer Schweizer Heimatschutz
T 044 254 57 00

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Drastische Kürzungen bedrohen Baudenkmäler und Ortsbilder: Bundesrat will unser Kulturerbe mit überproportionalen Kürzungen schwächen
Medienmitteilung vom 3. September 2026