«Die von der UREK-N vorgeschlagenen Anpassungen des bundesrätlichen Gegenvorschlages widerspiegeln noch nicht die Dringlichkeit der Lage. Sie sind klar ungenügend, um das Artensterben in der Schweiz zu stoppen und unsere Lebensgrundlage langfristig zu sichern», beurteilt Raffael Ayé, Vertreter des Trägervereins und Geschäftsführer von BirdLife Schweiz.
«Wir sind besorgt darüber, dass eine Mehrheit der Kommission offenbar nur kleine Schritte beim Biodiversitätsschutz machen will. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass es für die Biodiversität 30% der Fläche und eine deutlich höhere ökologische Qualität braucht. Eine Liste von Gebieten im Gesetz reicht nicht, um die Ökosystemleistungen langfristig erhalten zu können. Wenn wir das missachten, stehen auch die Lebensmittel- und Energie-Versorgungssicherheit auf dem Spiel und das Klima ebenso», sagt Sarah Pearson Perret, Vertreterin des Trägervereins und Secrétaire romande von Pro Natura.
«Nachdem die Kommission die Massnahmen zur Förderung einer hohen Baukultur aus der Vorlage gestrichen hat, erwarten wir, dass sie im Rahmen der Kulturbotschaft verpflichtend aufgenommen werden», verlangt Stefan Kunz, Vertreter des Trägervereins und Geschäftsführer des Schweizer Heimatschutzes.
Die Parlamentsdienste werden die Mehr- und Minderheitsanträgen in den nächsten Tagen veröffentlichen. Die Trägerorganisationen werden diese mit der Biodiversitätsinitiative abgleichen. Für eine detaillierte Einschätzung dazu stehen Ihnen die VertreterInnen der Trägerorganisationen nach der Veröffentlichung gerne zur Verfügung.
Medienmitteilung der UREK-N zur Biodiversitätsinitiative und zum indirektem Gegenvorschlag des Bundesrates
Stefan Kunz, Geschäftsführer Schweizer Heimatschutz,
stefan.kunz(at)heimatschutz.ch, Tel. 079 631 34 67