Medienmitteilung
Tamins
Haus Schneller Bader in Tamins (GR), Bearth & Deplazes Architekten (Foto: Pierre Marmy)

Stellungnahme zur Revision des Energiegesetzes 2022: Für eine neue Solarkultur

Der Schweizer Heimatschutz anerkennt und unterstützt die Bestrebungen des Bundes, den Ausbau der Solarenergie deutlich zu forcieren. Die in der Revision des Energiegesetzes vorgeschlagene weitergehende Übersteuerung der Kompetenzen von Kantonen und Gemeinden ist jedoch nicht stufengerecht und läuft dem föderalistischen Grundgedanken zuwider.

Der Schweizer Heimatschutz setzt sich für das Erreichen von Netto-Null bis spätestens 2050 ein. Er stellt sich vorbehaltlos hinter das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich zu forcieren. Dieser Ausbau prägt Landschaften und Ortsbilder und wirkt auf Naturwerte und Baudenkmäler ein. Im Sinne einer ganzheitlichen Sichtweise darf es entsprechend zwischen Klimaschutz, Baukultur und Biodiversität kein Entweder-oder geben.

Zur Solarstrategie auf Bundesebene 

In seiner Stellungnahme zur Revision des Energiegesetzes 2022 anerkennt und unterstützt der Schweizer Heimatschutz den geplanten Ausbau der Solarenergie. Der Bund hat mit der Einführung von Art. 18a RPG bewusst die Grenzen seiner verfassungsmässigen Kompetenzen ausgelotet. Die vorgeschlagene weitergehende Übersteuerung der Kompetenzen von Kantonen und Gemeinden im Bereich der Solaranlagen auf Fassadenflächen ist jedoch nicht stufengerecht und läuft dem föderalistischen Grundgedanken zuwider.

Die Aufgabe des Bundes ist es primär, Anreize zu schaffen, Kantone und Gemeinden motivierend zu begleiten und im Bedarfsfall Sanktionen zu ergreifen. Sinnvoller als Eingriffe in die Kantons- und Gemeindehoheit sind Subventionen für Investitionen am richtigen Ort mit einer hohen Baukultur oder Finanzhilfen an Gemeinden zur Erstellung von Solarplanungen. Dies im Sinne der in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Heimatschutz/Patrimoine postulierten «neuen Solarkultur». 

Konkret beantragt der Schweizer Heimatschutz den Verzicht auf die Erweiterung der Bewilligungsfreiheit für Solaranlagen auf Fassadenflächen im Raumplanungsgesetz, Art. 18a Abs. 1. Falls an dieser Ausweitung der Bewilligungsfreiheit festgehalten wird, beantragt der Schweizer Heimatschutz, diese auf Industrie- und Gewerbezonen zu beschränken. Die Solaranlagenpflicht für Neubauten unterstützt der Schweizer Heimatschutz, er beantragt aber eine Beschränkung auf Industrie- und Gewerbezonen.

Zur Verfahrensbeschleunigung (Art. 9a, 10a, 14a und 75a EnG)

Das konzentrierte Plangenehmigungsverfahren auf Stufe Kanton kann einen Beitrag leisten, den Ausbau der erneuerbaren Energien in den Bereichen Wasser und Wind zu beschleunigen. Zentral stellt sich die Frage, ob mit dem geplanten Entzug der Zuständigkeit der Gemeinden den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung insbesondere beim Bau von Windparks genügend Rechnungen getragen wird. 

Aus baukultureller Sicht von grosser Bedeutung ist, dass bei der in Art. 9a vorgeschlagenen Erarbeitung eines «Konzepts für erneuerbare Energien» die heute geltende Rechtspraxis bei der Berücksichtigung der Inventare von nationaler Bedeutung (ISOS, BLN, IVS) vollumfänglich gewahrt bleibt. Die betrifft insbesondere potenzielle Standorte für Windenergieanlagen in unmittelbarer Nähe von ISOS-Objekten. 


Unter dem Titel «Eine neue Solarkultur» untersucht der Schweizer Heimatschutz in der Ausgabe 2/2022 der Zeitschrift Heimatschutz/Patrimoine, wo beim Ausbau der Solarenergie der Hebel angesetzt werden muss, und wie dabei der Blick aufs Ganze behalten werden kann. U.a. suchen die Geschäftsführer des Verbands Swissolar, der Schweizerischen Energie-Stiftung und des Schweizer Heimatschutzes im Gespräch gemeinsam nach Lösungen. Der Zeitschrift ist der Jahresbericht 2021 des Schweizer Heimatschutzes beigefügt.

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Medienmitteilung vom 20. Mai 2022
Stellungnahme zur Revision des Energiegesetzes 2022: Für eine neue Solarkultur

Stellungnahme

Revision des Energiegesetzes 2022
Stellungnahme des Schweizer Heimatschutzes vom 10. Mai 2022

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Kontakt

Stefan Kunz, Geschäftsführer Schweizer Heimatschutz, 
T 044 254 57 00, stefan.kunz(at)heimatschutz.ch