Medienmitteilung

Statistik der Rechtsfälle 2023

Das Verbandsbeschwerderecht ist ein wirksames und notwendiges Instrument zur Sicherung des Vollzugs unserer Gesetze zum Schutz der Ortsbilder, Baudenkmäler sowie der Natur und der Landschaft. Im Jahr 2023 hat der Schweizer Heimatschutz 14 Beschwerdefälle abgeschlossen.

2023 wurden 14 (2022: 9) Beschwerdefälle abgeschlossen. Davon wurden 3 Beschwerden gutgeheissen und 9 abgelehnt. 1 konnte aufgrund einer Vereinbarung zurückgezogen werden, 1 weitere Beschwerde wurde durch Rückzug des Projektes gegenstandslos.

Zusätzlich führten die Bauberatungen sowie Verhandlungen des Schweizer Heimatschutzes und seiner Sektionen oft zu gütlichen Einigungen und Verbesserungen, ohne dass die Gerichte bemüht werden mussten.

Der Rechtsdienst des Schweizer Heimatschutzes hat sich als Instrument der sorgfältigen Vorabklärung bestätigt. Kurzgutachten für die Geschäftsstelle des Schweizer Heimatschutzes sowie für Fälle einzelner Sektionen ermöglichten einen raschen und fundierten Positionsbezug.

Die Umwelt-, Natur- und Heimatschutzverbände informieren jährlich über die Anwendung des Verbandsbeschwerderechtes. Meldepflichtig sind gegenüber dem Bundesamt für Umwelt Beschwerden, nicht aber Einsprachen.

Auskunft

Stefan Kunz, Geschäftsführer,
Telefon 044 254 57 00, 
stefan.kunz(at)heimatschutz.ch

Info

Medienmitteilung vom 3. April 2024 als PDF