Der Schweizer Heimatschutz unterstützt die Zielsetzung der Vorlage ausdrücklich. Die Änderungen der Verordnung zu ISOS schaffen klare, praktikable und nachvollziehbare Grundlagen und stärken das ISOS, ohne den gesetzlichen Rahmen zu verändern.
Die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen präzisieren die Anwendung des ISOS insbesondere bei Bauvorhaben, die eine bundesrechtlich geregelte Materie betreffen. Sie schaffen klare, praktikable und nachvollziehbare Grundlagen und tragen dazu bei, bestehende Unsicherheiten im Vollzug zu entschärfen. Die im Rahmen eines Runden Tisches erarbeiteten Vorschläge berücksichtigen unterschiedliche Interessen und fördern sowohl den Schutzgedanken, als sie auch die Planungssicherheit verbessern.
Nach Einschätzung des Schweizer Heimatschutzes erhöhen die vorgesehenen Klarstellungen die Praxistauglichkeit des ISOS, wodurch das Inventar insgesamt an Wirkung gewinnt. Wenn somit die Akzeptanz des ISOS im Vollzug gestärkt wird, ist das ein gutes Signal für den Ortsbildschutz.
Mit Blick auf die RPV erachten wir die vorgeschlagene Formulierung von Art. 32b lit. b RPV als nicht optimal geeignet, das gesetzte Ziel zu erreichen. Wir begrüssen jedoch insbesondere die Stossrichtung, die Direktanwendung des ISOS gezielt dort zu präzisieren, wo dies im Interesse einer klaren Vollzugspraxis notwendig ist.
Der Schweizer Heimatschutz setzt sich seit 1905 für den Schutz und die verantwortungsvolle Weiterentwicklung der gebauten Umwelt ein. Ziel ist es, Ortsbilder und Lebensräume in ihrer historischen Tiefe zu erhalten und das Gefühl der Zugehörigkeit zu stärken.
Glossar
ISOS: Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung.
RPV: Raumplanungsverordnung
Martin Killias, Präsident Schweizer Heimatschutz
T 079 621 36 56
David Vuillaume, Geschäftsführer Schweizer Heimatschutz
T 044 254 57 00, david.vuillaume(at)heimatschutz.ch
Schweizer Heimatschutz begrüsst Präzisierungen zum ISOS
Medienmitteilung vom 23. April 2026