Politik

Revision NHG: Ständerat soll Revision abbrechen

Anfang September lagen die Vernehmlassungsresultate zur Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) vor. Die Hälfte der Kantone lehnte dabei die substanzielle Schwächung des NHG in Art. 6 Abs. 2 ab. Aktuell hat die UREK-S die Resultate analysiert und mit einer überaus deutlichen Mehrheit die Revision dieses Artikels abgelehnt und aus der Vorlage gestrichen. Der Schweizer Heimatschutz nimmt dies mit tiefer Genugtuung zur Kenntnis und fordert den Ständerat auf, die missglückte Revision abzubrechen.

Ende März eröffnete die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats UREK-S die Vernehmlassung zum Vorentwurf für einen drastischen Abbau des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG). Anfang September lagen die Vernehmlassungsresultate vor. Für die Unterstützer der parlamentarischen Initiative waren diese so überaus deutlich wie dramatisch: 55 Prozent der Stellungnahmen lehnten die vorgeschlagenen Änderungen klar ab. Während die Dachverbände der Wirtschaft die Vorlage begrüssen und die deutliche Ablehnung der 35 beteiligten Umwelt-, Natur-, Denkmal- und Heimatschutzorganisationen zu erwarten war – der Schweizer Heimatschutz hatte bereits früh das Referendum angekündigt –, überraschen die Vernehmlassungsresultate aus den Kantonen doch sehr. So wird die substantielle Änderung von Art. 6 Abs. 2 («Ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung im Sinne der Inventare darf bei Erfüllung einer Bundesaufgabe nur in Erwägung gezogen werden, wenn bestimmte gleich- oder höherwertige Interessen des Bundes oder der Kantone dafür sprechen») von 12 Kantonen abgelehnt (BE, NW, FR, BS, BL, AR, SG, AG, TI, VD, GE, JU) während 13 dafür sind und sich ein Kanton enthält. Die Konferenz der Kantone (BPUK), hat sich denn auch einer Stellungnahme enthalten, da die Kantone uneinig sind. Nun hat die UREK-S die Konsequenzen aus der deutlichen Ablehnung gezogen. Eine Revision von Art. 6 Abs. 2 des NHG, die von der Hälfte der Kantone abgelehnt wird, ist nicht mehrheitsfähig. Die Kommission lehnt sie mit acht zu zwei Stimmen bei zwei Enthaltungen ab. Einzig die neue Bestimmung in Art. 7 Abs. 3 sei aufrechtzuerhalten. Diese hält fest, dass die Gutachten der eidgenössischen Kommissionen bei der Abwägung aller Interessen durch die Entscheidbehörde nur eine von mehreren Grundlagen darstellen. 

 

Der Schweizer Heimatschutz nimmt den deutlichen Entscheid der ständerätlichen Kommission mit grosser Freude zur Kenntnis und fordert den Übungsabbruch der Revision des NHG durch den Ständerat.

 

Für Rückfragen:
Schweizer Heimatschutz, Adrian Schmid, Geschäftsführer
044 254 57 00