Politik

Nein zur Demontage des Natur- und Heimatschutzes

Die geschützten Ortsbilder, Baudenkmäler und Kulturlandschaften unserer Bundesinventare haben einen hohen Wert für unsere kollektive Identität. Mit der aktuellen Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) soll deren Schutz drastisch abgebaut werden. Der Schweizer Heimatschutz wehrt sich gegen dieses inakzeptable Vorgehen.

Den Anstoss für die Einführung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) gab die Idee, die eindrücklichsten und typischsten Landschaften der Schweiz zu schützen. Aus diesem Grund ergriffen der Schweizer Heimatschutz (SHS), der Schweizer Alpen-Club und der Schweizerische Bund für Naturschutz (heute Pro Natura), im Jahr 1959 die Initiative zur Erstellung eines Inventars der schutzwürdigen Landschaften. Sie beauftragten dazu eine unabhängige Kommission zur Inventarisation der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung. 1966 wurde das Natur- und Heimatschutzgesetz in den eidgenössischen Räten eingeführt – einstimmig!

Die geschützten Ortsbilder, Baudenkmäler und Kulturlandschaften unserer Bundesinventare haben einen hohen Wert für unsere kollektive Identität. Deshalb dürfen sie gemäss heutiger Gesetzgebung nur dann verändert werden, wenn andere nationale Interessen bestehen, die mindestens gleich wichtig oder wichtiger sind. Ausgelöst durch eine Parlamentarische Initiative von Ständerat Joachim Eder (ZG) wurde eine Revision des NHG eingeleitet, die der Demontage des Denkmal- und Landschaftsschutzes Tür und Tor öffnen würde. Sie wurde durch die Umweltkommission des Ständerats kürzlich in die Vernehmlassung gegeben.  Am 30. Juni lehnte die Delegiertenversammlung des Schweizer Heimatschutzes die Revision des NHG einstimmig ab. Die Revision wird deshalb bekämpft, notfalls auch mit einem Referendum.

Schweizer Heimatschutz
Martin Killias, Präsident
079 621 36 56

Adrian Schmid, Geschäftsführer
076 342 39 51

Die Vernehmlassungsantwort des Schweizer Heimatschutzes ist als separates Dokument beigefügt.