Politik

Kaskade von Abbauplänen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat kürzlich einen Entwurf zur Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) in die Vernehmlassung geschickt. Für den Schweizer Heimatschutz ist die geplante Revision ein weiterer Tiefpunkt in der Kaskade von Abbauplänen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes, den er so nicht akzeptieren kann.

Mit der Revision des NHG soll die Interessenabwägung zwischen den Nutz- und Schutzinteressen auch dann zugelassen werden, wenn nicht nur nationale, sondern auch kantonale Interessen gegen die Erhaltung des Schutzobjekts sprechen (Art. 6 Abs. 2 NHG). Zudem soll der Stellenwert der Gutachten der beiden eidgenössischen Kommissionen (ENHK und EDK) für die Entscheidbehörden deutlich geschwächt werden (Art. 7 NHG).
Statt den Schutz unserer identitätsstiftenden Baudenkmäler und wertvollen Kulturlandschaften zu stärken, schwächt der vorliegende Revisionsentwurf diesen. Für diese Abbaupolitik braucht es keine Revision, betont Adrian Schmid, Geschäftsführer des Schweizer Heimatschutz, da dem Hauptanliegen der parlamentarischen Initiative des Zuger Ständerats Joachim Eder (FDP), auf welche die aktuelle Gesetzesrevision zurückgeht, bereits Rechnung getragen wurde: Das Energiegesetz ist in der Zwischenzeit so geändert worden, dass Projekte für erneuerbare Energien einfacher zu realisieren sind.
Der Schweizer Heimatschutz wird die Vorlage zum revidierten NHG sorgfältig prüfen. Er hat deshalb in einem breiten Bündnis mit Alliance Patrimoine, WWF und Pro Natura in Bern zu einer sehr gut besuchten ersten Infoveranstaltung eingeladen, wo in drei Fachreferaten die Konsequenzen der geplanten Revision aufgezeigt wurden. Ein erstes Gutachten sowie ein Kurzargumentarium als Basis für die Vernehmlassungsantwort liegen vor.
Unbestritten ist: Ein weiterer Abbau des bereits heute zu schwachen Schutzes der bedeutendsten Baudenkmäler und wertvollen Kulturlandschaften und Naturdenkmäler in der Schweiz ist inakzeptabel.

Für weitere Auskünfte und Fragen:
Schweizer Heimatschutz: Adrian Schmid, Geschäftsführer, Telefon 044 254 57 00