Medienmitteilung
Bolle di Magadino
Wo Mensch und Natur aufeinenderprallen, erhält das Verbandsbeschwerderecht besondere Bedeutung: Mitten im geschützten Feuchtgebiet der Bolle di Magadino (TI) gab es bis 2005 ein Kies- und Betonwerk an der Mündung des Ticino in den Lago Maggiore. (Foto: imageBROKER/Harry Laub)

Ein Recht für Heimat und Natur

Wertvolle historische Gebäude in Schutt und Asche, geflutete Täler für Wasserkraftwerke, rechtswidriger Kiesabbau im Naturschutzgebiet – das wünschen sich wohl die wenigsten. Ohne das Verbandsbeschwerderecht wären viele Orte, in denen wir heute Erholung finden und mit denen wir uns identifizieren, genau solchen Eingriffen zum Opfer gefallen. Das Verbandsbeschwerderecht steht im Mittelpunkt der neusten Ausgabe der zweisprachigen Zeitschrift Heimatschutz/Patrimoine.

Das Verbandsbeschwerderecht sorgt dafür, dass bestehende Gesetze eingehalten werden. Fehlt diese Stimme, drohen wertvolle historische Bauten, Ortsbilder und Lebensräume zugunsten kurzfristiger Interessen geopfert zu werden. Dennoch gibt es immer wieder Kräfte, die das Verbandsbeschwerderecht unter dem Vorwand von Effizienz oder Wirtschaftlichkeit schwächen wollen. Sie vergessen, dass dieses Recht demokratisch verankert ist und die Gesetze zum Schutz der Umwelt verpflichtend sind. Das Verbandsbeschwerderecht schafft auch Gleichgewicht: Es erlaubt den einspracheberechtigten Verbänden, darunter dem Schweizer Heimatschutz, im Interesse der Allgemeinheit auf einschneidende Projekte Einfluss zu nehmen, Verstösse aufzudecken und rechtswidrige Entwicklungen zu stoppen.

In dieser Ausgabe zeigen wir, wie das Verbandsbeschwerderecht wirkt. Jurist Michael Bütler erklärt, warum jede Einschränkung die rechtsstaatliche Kontrolle schwächt. Martin Killias, Präsident des Schweizer Heimatschutzes, analysiert die jüngsten Bundesstudien, die eine Beschneidung dieses Rechtsmittels fordern, und deckt ihre Fehlschlüsse auf. Und wir zeigen Beispiele, bei denen dank des Verbandsbeschwerderechts Gesetze eingehalten wurden und dadurch Lebensqualität gesichert werden konnte.

Kontakt

Peter Egli, Redaktor Heimatschutz/Patrimoine,
T 044 254 57 06, peter.egli(at)heimatschutz.ch

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Zeitschrift Heimatschutz/Patrimoine 4/2025

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Zeitschrift Heimatschutz/Patrimoine: Ein Recht für Heimat und Natur
Medienmitteilung vom 25. November 2025