Politik
Bauten und die Landschaft als Ganzes verstehen (Kulturlandschaft im Bergell GR) Historische landwirtschaftliche Nutzbauten sind integrale Teile der traditionellen Kulturlandschaften. Der Erhalt dieser Gebäude muss im Zusammenhang mit der Umgebung gesehen werden und zu ihrer langfristigen Pflege beitragen. (Foto: James Batten)

Das kulturelle Erbe ausserhalb der Bauzone erhalten und pflegen

Aktuell starten National- und Ständerat die Debatte um die zweite Revision des Raumplanungsgesetzes. Die Revision betrifft traditionelle landwirtschaftliche Nutzbauten, die viele Landschaften der Schweiz prägen. Um diese wertvollen Zeugnisse zu erhalten, braucht es keine weitere Lockerung der Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet, sondern Verantwortung, Innovation und verbindliche Inventare. Der Schweizer Heimatschutz bezieht mit einem aktuellen Positionspapier Stellung.

Am 31. Oktober 2018 hat der Bundesrat seine Botschaft zur Revision des nationalen Raumplanungsgesetzes veröffentlicht. Der Schweizer Heimatschutz befürchtet, dass insbesondere der vorgeschlagene Planungs- und Kompensationsansatz zur Zerstörung von wertvollen traditionellen Nutzbauten führen kann. Dieser würde erlauben, alte Ökonomie-Bauten aufzukaufen, um sie abzubrechen und «kompensationshalber» eine gleiche Fläche zu überbauen. Die Eidgenössischen Räte haben in den letzten Jahren die Gesetzesgrundlagen zum Bauen ausserhalb der Bauzone mehrfach gelockert. Die Zahl der unsachgemäss umgenutzten Ställe ist dadurch markant gestiegen, und zugleich sind viele historisch wertvolle Nutzbauten akut vom Zerfall bedroht.

Der Schweizer Heimatschutz verlangt eine Raumplanungs-, Landschafts- und Landwirtschaftspolitik, die endlich die nötige Verantwortung gegenüber dem kulturellen Erbe ausserhalb der Bauzonen übernimmt. Die weitere Lockerung der Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet, wie sie der Bund nun vorschlägt, zielt in die falsche Richtung. Der Schweizer Heimatschutz definiert in seinem aktuellen Positionspapier deshalb sechs Punkte für einen verbindlichen Schutz des landschaftlichen und gebauten Erbes ausserhalb der Bauzonen. Im März wird er mit weiteren Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzverbänden zudem eine eidgenössische Volksinitiative gegen das Bauen ausserhalb der Bauzonen lancieren.

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