Am 31. Oktober 2018 hat der Bundesrat seine Botschaft zur Revision des nationalen Raumplanungsgesetzes veröffentlicht. Der Schweizer Heimatschutz befürchtet, dass insbesondere der vorgeschlagene Planungs- und Kompensationsansatz zur Zerstörung von wertvollen traditionellen Nutzbauten führen kann. Dieser würde erlauben, alte Ökonomie-Bauten aufzukaufen, um sie abzubrechen und «kompensationshalber» eine gleiche Fläche zu überbauen. Die Eidgenössischen Räte haben in den letzten Jahren die Gesetzesgrundlagen zum Bauen ausserhalb der Bauzone mehrfach gelockert. Die Zahl der unsachgemäss umgenutzten Ställe ist dadurch markant gestiegen, und zugleich sind viele historisch wertvolle Nutzbauten akut vom Zerfall bedroht.
Der Schweizer Heimatschutz verlangt eine Raumplanungs-, Landschafts- und Landwirtschaftspolitik, die endlich die nötige Verantwortung gegenüber dem kulturellen Erbe ausserhalb der Bauzonen übernimmt. Die weitere Lockerung der Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet, wie sie der Bund nun vorschlägt, zielt in die falsche Richtung. Der Schweizer Heimatschutz definiert in seinem aktuellen Positionspapier deshalb sechs Punkte für einen verbindlichen Schutz des landschaftlichen und gebauten Erbes ausserhalb der Bauzonen. Im März wird er mit weiteren Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzverbänden zudem eine eidgenössische Volksinitiative gegen das Bauen ausserhalb der Bauzonen lancieren.
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