Medienmitteilung

Beschwerderecht zurückhaltend wahrgenommen

Das Verbandsbeschwerderecht der Umwelt-, Natur- und Heimatschutzverbände ist ein notwendiges und sinnvolles Instrument zur Durchsetzung der gesetzlichen Grundlagen. Der Schweizer Heimatschutz hat 2019 acht Beschwerdefälle (Vorjahr: zehn) abgeschlossen.

Die Verbände sind verpflichtet, ihre Tätigkeit im Bereich des eidgenössischen Verbandsbeschwerderechts nebst dem Bundesamt für Umwelt auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 2019 hat der Schweizer Heimatschutz acht (2018: zehn) Beschwerdefälle abschlossen. Davon wurden drei Beschwerden gutgeheissen und eine abgelehnt. Zwei konnten aufgrund einer Vereinbarung zurückgezogen werden, zwei weitere Beschwerden wurden durch Rückzug des Projektes gegenstandslos. Sieben von acht Interventionen führten damit zumindest zu einem teilweisen Erfolg.  

Damit bestätigt sich, dass der Schweizer Heimatschutz das Verbandsbeschwerderecht zurückhaltend wahrnimmt. Zusätzlich führten die Bauberatungen sowie Verhandlungen des Schweizer Heimatschutzes und seiner Sektionen oft zu gütlichen Einigungen und Verbesserungen, ohne dass die Gerichte bemüht werden mussten.  

Der Rechtsdienst des Schweizer Heimatschutzes hat sich als Instrument der sorgfältigen Vorabklärung bestätigt. Kurzgutachten für die Geschäftsstelle des Schweizer Heimatschutzes sowie für Fälle einzelner Sektionen ermöglichten einen raschen und fundierten Positionsbezug.

 

Für weitere Auskünfte und Fragen:  

Schweizer Heimatschutz: Stefan Kunz, Geschäftsführer, Telefon 044 254 57 00