Medienmitteilung

Achtsamer Umgang mit dem Beschwerderecht

Das Verbandsbeschwerderecht der Umwelt-, Natur- und Heimatschutzverbände ist ein wirksames und notwendiges Instrument zur Durchsetzung der gesetzlichen Grundlagen. Im Jahr 2021 hat der Schweizer Heimatschutz 21 Beschwerdefälle abgeschlossen.

Der Druck auf das baukulturelle Erbe ist aufgrund des anhaltendenden Baubooms sowie der Innenverdichtung anhaltend gross. Das Verbandsbeschwerderecht ist ein wirksames und notwendiges Instrument zur Sicherung des Vollzugs unserer Gesetze zum Schutz der Ortsbilder, Baudenkmäler sowie der Natur und der Landschaft.

Auch im vergangenen Jahr pflegte der Schweizer Heimatschutz mit seinen Sektionen einen achtsamen Umgang mit dem Verbandbeschwerderecht. 2021 wurden 21 (2020: 21) Beschwerdefälle abgeschlossen. Davon wurden 6 Beschwerden gutgeheissen, 4 teilweise gutgeheissen und 6 abgelehnt. Eine konnte aufgrund einer Vereinbarung zurückgezogen werden, 4 weitere Beschwerden wurden durch Rückzug des Projektes gegenstandslos.

Die Umwelt-, Natur- und Heimatschutzverbände informieren jährlich über die Anwendung des Verbandsbeschwerderechtes. Meldepflichtig sind gegenüber dem Bundesamt für Umwelt Beschwerden, nicht aber Einsprachen.

Auskunft

Stefan Kunz, Geschäftsführer,
Telefon 044 254 57 00, 
stefan.kunz(at)heimatschutz.ch

Info

Medienmitteilung vom 4. April 2022 als PDF