Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat auf Antrag des Schweizer Heimatschutzes ein weiteres Veränderungs- und Abbruchverbot für ein 700-jähriges Holzhaus in Steinen (SZ) erlassen. Dieses ersetzt ein superprovisorisch vorerst bis Ende Juni befristetes Veränderungsverbot. In Verhandlungen mit den Eigentümern soll nach einer dauerhaften Lösung für dieses Baudenkmal gesucht werden. Das geschichtsträchtige Holzhaus wurde im Sommer 2017 von der Schwyzer Regierung zum Abbruch freigegeben. Auf Begehren des Schweizer Heimatschutzes und seiner Schwyzer Sektion war der Abbruch vom kantonalen Verwaltungsgericht vorerst gestoppt worden.
Das Haus in Steinen (SZ) ist eines von rund 30 Holzhäusern aus der Gründungszeit der Eidgenossenschaft. Laut einem Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege gehören diese Bauten zu den ältesten Holzhäusern Europas. Sie sind daher von nicht nur gesamt-schweizerischer, sondern geradezu europäischer Bedeutung.
Für weitere Auskünfte und Fragen:
Martin Killias, Präsident Schweizer Heimatschutz, 079 621 36 56
Isabelle Schwander, Präsidentin Schwyzer Heimatschutz, 078 611 58 44