Rote Liste

700-jähriges Holzhaus: Abbruchverbot verlängert

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat gestern mit superprovisorischer Verfügung ein Veränderungs- und Abbruchverbot für ein 700-jähriges Holzhaus in Steinen (SZ) erlassen. Damit wurde einem Gesuch des Schweizer Heimatschutzes entsprochen. Zuvor ist mit Entscheid vom 23. Mai 2018 das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz auf ein analoges Begehren des Schweizer Heimatschutzes und des Schwyzer Heimatschutzes nicht eingetreten.

Das historische Holzhaus in Steinen (SZ) wurde im Sommer 2017 von der Schwyzer Regierung zum Abbruch freigegeben. Auf Begehren des Schweizer Heimatschutzes und seiner Schwyzer Sektion war der Abbruch vom kantonalen Verwaltungsgericht vorerst gestoppt worden. Wie sich nun gezeigt hat, ist der Schutz historischer Baudenkmäler im Kanton Schwyz völlig ungenügend, weshalb der Bund eingreifen musste.
Das durch das EDI superprovisorisch geschützte Haus ist eines von rund 30 Holzhäusern aus der Gründungszeit der Eidgenossenschaft. Laut einem Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) gehören diese Bauten zu den ältesten Holzhäusern Europas. Sie sind daher von nicht nur gesamtschweizerischer, sondern geradezu europäischer Bedeutung.
Der Schweizer Heimatschutz und seine Schwyzer Sektion werden den weiteren Verlauf des Verfahrens jetzt vertieft analysieren und sich um eine Lösung bemühen, die den Fortbestand dieses wertvollen Objekts sichert. 
Dieser Fall zeigt exemplarisch die Gefahren einer weiteren Schwächung des Denkmalschutzes auf eidgenössischer Ebene, die aktuell im Rahmen einer Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) in der Vernehmlassung ist: Mit der geplanten Schwächung des Stellenwerts der Gutachten der EKD (Artikel 7 des NHG) wären solche einmaligen Weltkulturgüter noch stärker gefährdet.

Für weitere Auskünfte und Fragen:
Martin Killias, Präsident Schweizer Heimatschutz, 079 621 36 56
Isabelle Schwander, Präsidentin Schwyzer Heimatschutz, 078 611 58 44